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Hanf-Produzenten wollen «zeitgemässe» Gesetzgebung

sda |

 

Die Hanf-Produzenten und -Händler wehren sich dagegen, dass CBD-haltige Duftöle nur noch vergällt auf den Markt kommen dürfen. Die IG Hanf hält diese Massnahme zur geruchlichen oder sonstigen Kenntlichmachung für unverhältnismässig und fordert eine «zeitgemässe und umfassende Cannabis-Gesetzgebung».

 

Durch die Vergällung sollen CBD-Öle mit zusätzlichen Geschmacksstoffen ungeniessbar gemacht werden, um eine versehentliche oder missbräuchliche Einnahme zu verhindern, wie es in einer Mitteilung der IG Hanf vom Freitag heisst.

 

Die Interessengemeinschaft (IG) der Hanf-Produzenten und -Händler bezieht sich auf eine Verfügung der Gemeinsamen Anmeldestelle Chemikalien des Bundes, derzufolge chemische Produkte, die CBD (Cannabidiol) enthalten und unter dem Chemikalienrecht in Verkehr gebracht werden, seit dem 29. März mit einem Vergällungsmittel versetzt sein müssen, damit die Duftöle nicht irrtümlicherweise eingenommen werden können.

 

Bereits auf dem Markt befindliche Produkte dürfen bis 30. September 2022 verkauft werden. Die Vergällungspflicht betrifft keine CBD-haltigen Produkte, die im Rahmen des Heilmittel- oder Lebensmittelrechts in Verkehr gebracht werden.

 

Offenbar hätten sich viele Konsumentinnen und Konsumenten über die «nicht zur Einnahme»-Aufschrift auf der Verpackung hinweggesetzt und somit quasi «missbräuchlich» solche Produkte als Naturheilmittel eingenommen, schreibt die IG Hanf. Und sie hätten sich danach gemäss unzähligen Berichten über Linderung von verschiedenen gängigen gesundheitlichen Volksgebrechen wie Schlafstörungen erfreut.

 

Dies habe sich in der Bevölkerung offenbar herumgesprochen und zu einem regelrechten Boom geführt. Dem versuche das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nun einen Riegel zu schieben, so die IG Hanf.

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