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Harsche US-Kritik zu EU-Anforderungen an Tier- und Pflanzengesundheit

Kurz vor dem Beginn von Freihandelsgesprächen mit der EU haben die Vereinigten Staaten noch einmal klargestellt, dass sie zahlreiche EU-Regeln hinsichtlich der Tier- und Pflanzengesundheit durchaus als Handelsbarrieren sehen, über die noch zu reden ist.

AgE |

 

 

Kurz vor dem Beginn von Freihandelsgesprächen mit der EU haben die Vereinigten Staaten noch einmal klargestellt, dass sie zahlreiche EU-Regeln hinsichtlich der Tier- und Pflanzengesundheit durchaus als Handelsbarrieren sehen, über die noch zu reden ist.

Im diesjährigen Bericht zu sanitären und phytosanitären Handelshemmnissen, der vergangene Woche von der US-Regierung veröffentlicht wurde, wird die EU-Gentechnikpolitik als zentraler Stein des Anstosses genannt.

Washington kritisiert darin die Zulassungsverfahren als zu langsam, beklagt die Rückverfolgbarkeitsanforderungen als wirtschaftlich undurchführbar, geisselt nationale Sondermaßnahmen einschliesslich des deutschen Anbauverbots der Maislinie MON810 und hält Koexistenzauflagen für unnötig und belastend.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) benötige zur Evaluierung neuer Zulassungsanträge in der Regel länger als die zuständigen Behörden in den USA oder anderen Ländern - obwohl die EFSA einen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) aus wirtschaftlicher US-Produktion noch nie als unsicher bewertet habe.

Zulassungsverfahren zu langsam

Die EU habe im vergangenen Jahr lediglich fünf GVO neu und einen wieder zugelassen, bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 40 Monaten, heisst es in dem Bericht. Ende 2012 hätten sich insgesamt 72 Anträge auf die Neu- oder Wiederzulassung einzelner GVO zum Import oder zum Anbau in der Schwebe befunden.

Darüber hinaus habe die EU seit mehr als zwölf Jahren kein einziges GV-Produkt, das in den USA von wirtschaftlicher Bedeutung sei, zum Anbau zugelassen. In diesem Zusammenhang kritisiert die US-Regierung auch die gerade erfolgte Überholung der Zulassungsanforderungen einschließlich der Pflicht zur Durchführung von Fütterungsstudien. Die neuen Regeln würden die nötige Dauer der Bewertung durch EFSA weiter verlängern.

Auch vom - im Rat noch immer blockierten - Paket zur Flexibilisierung von Anbauverboten auf nationaler Ebene erwartet Washington nicht Gutes. Die EU-Mitgliedstaaten würden nicht verpflichtet, Anbaubeschränkungen auf Sicherheitsbedenken zu gründen, sondern könnten andere gesellschaftliche Bedenken berücksichtigen.

Geflügelfleisch weiter Thema

Ferner zeigen die USA deutlich, dass das Thema „Chlorhähnchen“ für sie noch nicht abgeschlossen ist. In Amerika ist es üblich, Geflügel nach dem Schlachten mit chlorhaltigen Substanzen zu säubern, um die Zahl potentieller Krankheitskeime zu verringern. In der EU ist jedoch die Reinigung der Schlachtkörper ausschliesslich mit Trinkwasser zulässig - strenge Haltungsvorschriften sollen sicherstellen, dass es zu einer übermässigen Keimbelastung gar nicht erst kommt.

Auf massiven Druck der US-Handelspartner legte die Europäische Kommission 2008 einen Vorschlag zur Zulassung bestimmter Chemikalien zur Schlachtkörperreinigung vor. Dies wurde vom Rat jedoch in seltener Einigkeit abgelehnt - ein starkes transatlantisches Signal. Die USA verweisen auf ein anhängiges Streitschlichtungsverfahren vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu dieser Frage.

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