Ein Vater und sein Sohn sollen in den Jahren 2016 bis 2019 wiederholt gegen die zulässigen Höchstbestände verstossen haben.
zvg
Wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, sollen ein Vater und sein Sohn in den Jahren 2016 bis 2019 wiederholt gegen die zulässigen Höchstbestände verstossen haben, heisst es in einem Bericht des «St. Galler Tagblatt».
Zu viele Schweine
Konkret hielten sie in ihrer Mastanlage durchschnittlich 4’760 Schweine, obwohl lediglich 3’260 Tiere erlaubt gewesen wären. Die Differenz von 1'500 Tieren wurde dabei nicht korrekt deklariert. Im landwirtschaftlichen Datenerfassungssystem seien bewusst falsche Angaben gemacht worden.
Obwohl die Mastställe formell verschiedenen Betrieben zugeordnet waren, bewirtschafteten Vater und Sohn diese faktisch gemeinsam. Der Vater organisierte den Ein- und Verkauf der Tiere, beschaffte Futter und erledigte die Administration, schreibt das «St. Galler Tagblatt» weiter. Um die tatsächlichen Verhältnisse zu verschleiern, wurden die Ställe mehreren Gesellschaften zugewiesen. Einzelne davon überschrieben die Beschuldigten an Drittpersonen. Zu diesen gehörte auch die eigene Buchhalterin.
Verdacht auf gewerbsmässigen Betrug
Dank dieser Verschleierungstaktik konnten sie gegenüber dem Bundesamt für Landwirtschaft tiefere Abgaben geltend machen. Laut Strafbefehl wurden dadurch jährlich rund 244’500 Franken eingespart. In den vier betroffenen Jahren sollen sie auf diese Weise rund eine Million Franken erschlichen haben. Den Landwirten wird deshalb gewerbsmässigen Betrug vorgeworfen.
Der Strafbefehl richtet sich dabei nicht direkt gegen die beiden Landwirte, sondern gegen deren langjährige Buchhalterin, schreibt das «St. Galler Tagblatt». Diese soll aktiv an der Umgehung der gesetzlichen Vorschriften mitgewirkt haben. Sie habe die drei Mastställe in separaten Buchhaltungen geführt und Einkünfte entsprechend aufgeteilt.
Zudem soll sie Anteile an den Gesellschaften übernommen haben, um deren angebliche Unabhängigkeit glaubhaft erscheinen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Gehilfenschaft zum Betrug vor und fordert eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 140 Franken. Die Beschuldigte hat Einsprache gegen den Strafbefehl eingelegt.
Tierschützer schlugen bereits Alarm
Bereits Ende 2019 wurde der Betrieb öffentlich kritisiert, schreibt das «St. Galler Tagblatt» weiter. Tierschutzorganisationen dokumentierten damals die Haltungsbedingungen und sprachen vom «traurigen Leben wehrloser Tiere».
In Medienberichten widersprach der Sohn den Vorwürfen: Man halte sich an sämtliche Auflagen, die Bestände würden 1’500 Tiere nicht überschreiten. Die Ermittlungen zeichnen nun jedoch ein anderes Bild.