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Hausier-Handel mit Tieren soll generell verboten werden

Das Parlament will dem unkontrollierten Handel mit Hundewelpen den Riegel schieben. Der Ständerat hat am Mittwoch das angepasste Tierseuchengesetz beraten und wie der Nationalrat ein generelles Verbot für den Hausier-Handel mit Tieren beschlossen.

sda |

 

 

Das Parlament will dem unkontrollierten Handel mit Hundewelpen den Riegel schieben. Der Ständerat hat am Mittwoch das angepasste Tierseuchengesetz beraten und wie der Nationalrat ein generelles Verbot für den Hausier-Handel mit Tieren beschlossen.

Mit dem Verbot des sogenannten Hausier-Handels wollen Parlament und Bundesrat namentlich Geschäfte mit Hundewelpen aus Osteuropa unterbinden. Die Welpen sind oft krank, nicht vorschriftsgemäss geimpft und zu wenig an Menschen gewöhnt.

Einschleppen von Tollwut verhindern

Nach geltendem Recht ist nur der Hausier-Handel mit Nutztieren verboten. Vom erweiterten Verbot nicht betroffen ist der ordentliche Handel von Züchtern, Tierheimen und Fachgeschäften.Eindringen von Tollwut verhindern

Ziel der Änderung sei es, zu verhindern, dass junge Hunde aus dem Ausland mit Tollwut in die Schweiz gelangten, sagt Felix Gutzwiller (FDP/ZH), Präsident der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). This Jenny (SVP/GL) forderte einen konsequenten Vollzug der neuen Vorschriften: «Dieser unwürdige und tierverachtende Handel mit Welpen muss unterbunden werden.»

Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sagte, der Bund werde alles tun, um diese Geschäfte unter Kontrolle zu bekommen, sagte er. Einfach sei das aber nicht, weil der Tierhandel nicht nur an Haustüren, sondern auch im Internet abgewickelt werde.

Hauptziel Vorbeugung von Seuchen

Der Ständerat hiess das revidierte Tierseuchengesetz mit 34 zu 0 Stimmen zu und schickte es mit wenigen Differenzen zurück in den Nationalrat.

Hauptziel der Revision ist eine bessere Vorbeugung von Tierseuchen. Konkret erhält der Bund in der Prävention eine Führungsrolle. Er kann künftig Früherkennungsprogramme starten und finanzieren, etwa systematische Untersuchungen von Mücken als potenzielle Überträgerinnen von Krankheiten.

Für den Vollzug sollen die Kantone zuständig bleiben. Weiter erhält der Bund die Möglichkeit, Impfstoffe zu beschaffen und Impfstoffdatenbanken zu betreiben. Sollte eine Seuche ausbrechen, sollen so Impfstoffe rasch zur Verfügung stehen.

Dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) will der Ständrat für dringende Fälle mehr Kompetenzen geben als der Nationalrat. Das BVET soll nicht nur Veranstaltungen mit Tieren vorübergehend verbieten dürfen, sondern auch Tiere absondern, Höfe und Ställe sperren und den Warenverkehr unterbinden können.

Schneider-Ammann unterstützte den Antrag. Das BVET müsse innert Stunden handeln können, wenn eine hochansteckende Seuche drohe und Massnahmen wie Milchabgabesperrren oder Zutrittsverbote anordnen können.

Führungsrolle für den Bund

Hauptziel der Revision ist eine bessere Vorbeugung von Tierseuchen. Konkret erhält der Bund in der Prävention eine Führungsrolle. Er kann künftig Früherkennungsprogramme starten und finanzieren, etwa systematische Untersuchungen von Mücken als potenzielle Überträgerinnen von Krankheiten.

Für den Vollzug sollen die Kantone zuständig bleiben. Weiter erhält der Bund die Möglichkeit, Impfstoffe zu beschaffen und Impfstoffdatenbanken zu betreiben. Sollte eine Seuche ausbrechen, stehen so Impfstoffe rasch zur Verfügung.

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