Der Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft soll verlängert werden. Zudem soll der Mindestlohn angepasst werden. Das Wirtschaftsdepartement hat die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Der Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte in Privathaushalten gilt seit 2011. Nun soll er um weitere drei Jahre verlängert werden.
Die tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr hat entschieden, dies dem Bundesrat zu beantragen. Gestützt auf den Antrag führt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Vernehmlassung durch, wie es am Montag mitteilte.
In der Berufsgruppe Hauswirtschaft sei der Anteil an ausländischen Beschäftigten nach wie vor höher als im schweizerischen Durchschnitt, heisst es im Bericht dazu. Das Lohngefälle zwischen den Herkunftsländern der in der Branche tätigen ausländischen Beschäftigten und der Schweiz sei beträchtlich. Überdies sei das Lohnniveau in der Hauswirtschaft tiefer als in der Gesamtwirtschaft, was eine erhöhte Kontrollintensität zur Bekämpfung von Missbräuchen rechtfertige. Nach wie vor würden Verstösse festgestellt.
Nach Ansicht der tripartiten Kommission empfiehlt es sich, den Kampf gegen missbräuchliche Lohnunterbietungen mittels verbindlicher Mindestlöhne weiterzuführen. Die Kommission schlägt vor, die Mindestlöhne um 1,6 Prozent zu erhöhen. Für Ungelernte betrüge der Mindestlohn damit neu 19.20 Franken, mit Zuschlägen 20.90 Franken. Die Vernehmlassung wird im verkürzten Verfahren durchgeführt.