/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Hefenhofen: Bezirksgericht muss Fall neu verhandeln

Gegen die Rückweisung des erstinstanzlichen Entscheids im Tierschutzfall Hefenhofen durch das Thurgauer Obergericht ist keine Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht worden. Das Bezirksgericht Arbon muss die Hauptvorwürfe gegen den angeklagten Pferdezüchter neu verhandeln.

sda |

Die Beschwerdefrist gegen den Beschluss des Obergerichts vom vergangenen März verstrich unbenutzt, wie das Obergericht Thurgau am Mittwoch mitteilte. Der Rückweisungsbeschluss an die Vorinstanz ist damit rechtskräftig.

Hof geräumt

Das Obergericht hob damals einen erstinstanzlichen Entscheid auf und wies das Verfahren zurück ans Bezirksgericht Arbon.

Im Sommer 2017 kursierten in den Medien Fotos von abgemagerten und toten, im Dreck liegender Pferde auf dem Hof des wegen Tierquälerei vorbestraften Landwirts in Hefenhofen. Schliesslich räumten die Behörden den Hof. Mit Hilfe der Armee wurden unter anderem rund 90 Pferde beschlagnahmt, die meisten später versteigert.

Staatsanwaltschaft forderte 6,5 Jahre Haft

Das Bezirksgericht Arbon bewertete 2023 die meisten bei der Hofräumung erhobenen Beweise gegen den Pferdezüchter jedoch als nicht verwertbar. Auch die Fotos von stark vernachlässigten Pferden hielten für die Richter als Beweis nicht stand. Sie sprachen den Pferdezüchter in den meisten Punkten frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen mehrfacher Tierquälerei und zahlreichen weiteren Delikten eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren gefordert. Sie zog die Freisprüche weiter und stellte sich auf den Standpunkt, dass das Urteil des Bezirksgerichts Arbon korrigiert werden muss.

Kommentare (3)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Waelchli Urs | 24.05.2025

    Warum wurde bisher die Frage nie beantwortet, warum die Pferde maximum zu Schatzpreis im Sand versteigert emwurden und nicht zum gebotenen Steigerungspreis? Beispiel, ein Spitzenhengst für den ein Angebot von 34'000 Franken vorlag, wurde für 7'000 Franke unter fmdenen verlost welche mindesten dieses Gebot gemacht haben und das waren rund 10 Gebote. Warum durfte der Veterinärdienst des Kt. Thurgau den Besitzer um mindestens 27'000 Franken schädigen! Klar Staatsangestellte, welche sich weigern würden, würden sie nur um 1 Rappen betrogen. Aber Staatsangestellte dürfen Private um zig Tausend Franken betrügen!

  • rogenmoser yvonne | 15.05.2025

    man sollte den regierungstat und die behörde auch mal zur rechenschaft ziehen sber wie immer reden die sich fein raus haben über jahre geschlafen stellen bauern an den pranger 

  • Leo | 15.05.2025
    vermute mal da wurde von allem anfang an von allen Beteiligten fehler begangen Unvernunft auf beiden Seiten und rechthaberei seinerseits hüben wie drüben führte zu all diesen resultaten stand dato. Schade für alle Beteiligten es hätte vernünftiger Lösungen geben können wenn nicht diese "ICH HABE RECHT DER ANDER NICHT" Meinung abgelegt hätte werden können.
    Der grössere Schaden entstand leider dem Bauern der alles verlor wo man verlieren kann, wo Enden kann "wohl wird" im Sozialfallwesen.
    Der Kanton darf sich als "grosser Sieger" wähnen und strahlen mit hohen finanzkostenausgaben die wohl nie gedeckt sein werden, der Steuerzahler sagt Danke.
×

Schreibe einen Kommentar

Kommentar ist erforderlich!

Google Captcha ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

Das Wetter heute in

Umfrage

Geht Ihr auf die Jagd?

  • Ja:
    52.31%
  • Nein, habe keine Ausbildung/Berechtigung:
    44.62%
  • Früher ja, jetzt nicht mehr:
    0%
  • Noch nicht, will Ausbildung machen:
    3.08%

Teilnehmer insgesamt: 325

Zur Aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?