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Helvetia Nostra blitzt vor Walliser Kantonsgericht ab

Die Initianten der Zweitwohnungs-Initiative haben im Kanton Wallis eine Niederlage einstecken müssen. Das Kantonsgericht hat die Beschwerdeberechtigung von Helvetia Nostra verneint.

sda |

 

 

Die Initianten der Zweitwohnungs-Initiative haben im Kanton Wallis eine Niederlage einstecken müssen. Das Kantonsgericht hat die Beschwerdeberechtigung von Helvetia Nostra verneint.

Die Organisation von Mitinitiant Franz Weber hat bisher gegen 316  Bauprojekte, die nach Annahme der Zweitwohnungs-Initiative am 11.  März dieses Jahres bewilligt worden sind, Beschwerde geführt. Zwei  Drittel der Rekurse stammen aus dem Wallis, wie Mitinitiantin Vera  Weber auf Anfrage sagte.

Das Kantonsgericht bestätigte mit seinem Urteil einen Entscheid  des Walliser Staatsrats. Es handle sich bei der Anwendung des neuen  Verfassungsartikels nicht um eine Bundesaufgabe, weshalb der  Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra keine  Beschwerdeberechtigung zukomme, teilte das Gericht am Freitag mit.  Laut Weber wird Helvetia Nostra den Entscheid vom Bundesgericht  überprüfen lassen.

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