Die Initianten der Zweitwohnungs-Initiative haben im Kanton Wallis eine Niederlage einstecken müssen. Das Kantonsgericht hat die Beschwerdeberechtigung von Helvetia Nostra verneint.
Die Organisation von Mitinitiant Franz Weber hat bisher gegen 316 Bauprojekte, die nach Annahme der Zweitwohnungs-Initiative am 11. März dieses Jahres bewilligt worden sind, Beschwerde geführt. Zwei Drittel der Rekurse stammen aus dem Wallis, wie Mitinitiantin Vera Weber auf Anfrage sagte.
Das Kantonsgericht bestätigte mit seinem Urteil einen Entscheid des Walliser Staatsrats. Es handle sich bei der Anwendung des neuen Verfassungsartikels nicht um eine Bundesaufgabe, weshalb der Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra keine Beschwerdeberechtigung zukomme, teilte das Gericht am Freitag mit. Laut Weber wird Helvetia Nostra den Entscheid vom Bundesgericht überprüfen lassen.


