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«Herbizidverzicht»: Neue Regeln

 

Bei Winterkulturen, welche 2023 für den Herbizidverzicht angemeldet werden sollen, müssen laut der Liebegg die Richtlinien bereits ab der Ernte der Vorkultur eingehalten werden. 

 

Ein Beispiel: Im Jahr 2022 steht Weizen und für 2023 ist Raps geplant. Wenn der Raps, welcher im August 2022 gesät wird, für den Herbizidverzicht angemeldet wird, müssen bereits ab der Ernte des Weizens die Richtlinien eingehalten werden: Kein Herbizid ab Ernte des Weizens bis zur Ernte des Rapses, Einzelstockbehandlung und Saatgutbeizung im Raps sind zugelassen, Bandbehandlung ab der Saat in der Reihe des Rapses auf maximal 50% der Fläche ist erlaubt.

 

Je nach geplanter Kulturführung muss auch das Saatsystem angepasst werden. Ist das Ziel eine mechanische Unkrautregulierung und/oder eine Herbizidapplikation im Band, wird der Raps mit Einzelkornsaat gesät. Wird eine Untersaat angelegt, kann sowohl Einzelkorn- wie auch Breitsaat Sinn machen.

 

Der Herbizidverzicht ist neu eine Betriebsmassnahme – alles oder nichts, gleich wie beim Extenso-Getreide. Das heisst, dass nicht parzellenweise angemeldet werden kann, sondern die gesamte Betriebsfläche einer Kultur eingeschlossen ist. Folglich muss bei diesem Beispiel auf allen Raps-Parzellen auf Herbizide verzichtet werden, wenn die Kultur Raps für den Herbizidverzicht angemeldet wird.

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