Die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) geplante Revision der Tierzucht-verordnung wirft hohe Wellen. Der Schweizerische Ziegenzuchtverband (SZZV) fürchtet gar um den Fortbestand der Herdebuchzucht.
Die geplanten Änderungen der Tierzuchtverordnung sorgen für rote Köpfe (siehe «Schweizer Bauer» vom 7. Juli). Doch nicht nur das Grossvieh ist von den Änderungen wie der Streichung der Beiträge für Kreuzungstiere oder für die kantonalen Beständeschauen betroffen.
Massive Einbussen
Ziegen- und Schafzüchter fürchten sogar um die Existenz der Herdebuchzucht, wie SZZV-Geschäftsführerin Ursula Herren erläutert: «Die vorliegende Fassung der neuen Tierzuchtverordnung beinhaltet für die beiden Verbände und seine Mitglieder derart massive Einbussen, dass der Fortbestand der Herdebuchzucht für Schafe und Ziegen nicht mehr gewährleistet werden kann.» Gemäss Schätzungen gingen alleine dem SZZV rund ein Drittel aller beitragsberechtigten Herdebuchtiere verloren. So wolle das BLW erst Beiträge an Herdebuchtiere ausrichten, wenn eine Geburt oder für männliche Tiere eine Belegung im Herdebuch ausgewiesen sei. Im Weiteren wolle das BLW den Herdebuchbeitrag bei den Ziegen um 12,5% und der Aufzuchtleistungsprüfung um 35% kürzen. «Sowohl der SZZV als auch der Schweizerische Schafzuchtverband (SZV) verlangen deshalb wichtige Korrekturen», betont Herren.
BLW weist Kritik zurück
Niklaus Neuenschwander, Leiter Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht beim BLW, weist die Kritik zurück: «Gemäss dem geltenden Landwirtschaftsgesetz sind die Züchter verpflichtet, sich an den Förderungsmassnahmen finanziell zu beteiligen und die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen zu treffen.» Die Eidgenössische Finanzkontrolle habe 2007 festgestellt, dass die finanzielle Beteiligung der Mitglieder der Schaf- und Ziegenzuchtorganisationen tief sei: «Sie schwankt zwischen 8 und 20% der Gesamtbeiträge.
Dieser Zustand hat sich seither nicht verändert.» Weiter habe das BLW festgestellt, dass für Herdebuchtiere ausbezahlte Beiträge zur Finanzierung anderer Zuchtförderungsmassnahmen verwendet worden seien, weshalb man diese Beiträge kürzen wolle. «Damit können zukünftig höhere Beiträge für Milchproben im Rahmen der Milchleistungsprüfungen ausgerichtet werden», fügt er an.
Nicht mehr als bisher
Herren hält dem entgegen, dass die Ansätze je Milchprobe in der bisherigen und der neuen Tierzuchtverordnung genau gleich hoch seien: «Es ist einzig so, dass diese 2010 und 2011 wegen des Erreichens der Beitragsobergrenze für die Ziegen- und Milchschafzucht nicht mehr voll ausbezahlt wurden.»