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Herdenschutz: Neue Jagdverordnung stösst auf Kritik

Die revidierte Jagdverordnung stösst in der Vernehmlassung auf geteiltes Echo. Alle Kantone und die Umweltorganisation Pro Natura unterstützen den Erlass mit dem verstärkten Herdenschutz, der bis Freitag in der Vernehmlassung war. Die Bauern finden den Text ungenügend.

sda |

 

 

Die revidierte Jagdverordnung stösst in der Vernehmlassung auf geteiltes Echo. Alle Kantone und die Umweltorganisation Pro Natura unterstützen den Erlass mit dem verstärkten Herdenschutz, der bis Freitag in der Vernehmlassung war. Die Bauern finden den Text ungenügend.

Die Verordnung regelt die vom Parlament gutgeheissenen Änderungen in den Gesetzen für Jagd und Landwirtschaft. Sie stehen in Zusammenhang mit der Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für Schafe, wenn Herdenschutzmassnahmen ergriffen werden.

Von 170 auf 320 

Die neuen Regelungen geben dem Bund auch die Kompetenz, Massnahmen zum Schutz von Nutz- vor Grossraubtieren zu unterstützen. Ein Folgeprogramm für Schutzhunde ist ebenfalls vorgesehen, das diese besser erfassen und Unfälle verhindern helfen soll. 

Derzeit zahlt das Bundesamt für Umwelt 850'000 Franken im Jahr für die Beratung der Kantone im Herdenschutz und 400'000 Franken Subventionen für rund 170 Schutzhunde. Deren Zahl soll bis 2016 auf über 320 steigen, die Bundesbeiträge für den Herdenschutz sollen bis dahin auf 2,15 Millionen Franken erhöht werden. 

Keine Opposition der Kantone ... 

Die Konferenz der kantonalen Jagddirektorinnen und -direktoren unterstützt die Verordnung einstimmig. Gemäss Generalsekretär Otmar Wüest stellte sich kein einziger Kanton gegen das Vorhaben. Besonders gelobt wird die grosse Entscheidungsfreiheit der Kantone, solange der Herdenschutz garantiert ist. 

Die Rasse der Schutzhunde, ihre Zucht, Ausbildung, Haltung und ihr Einsatz bedürften aber noch der Präzisierung, verlangen die Kantone. Das könne die Akzeptanz in Bevölkerung und Landwirtschaft stärken. 

Gemäss Pro Natura sollten neben den Hunden auch andere Schutzmassnahmen getestet werden. Die Organisation erwähnt hierbei etwa Lamas. Zudem hätten sich die Resultate mit dem Schutz durch Zäune als nicht aussagekräftig erwiesen. Die Rückkehr von Wolf, Bär und Luchs sei eine Gewissheit, auch wenn das viele nicht wahrhaben wollten, schreibt Pro Natura. Die Landwirtschaft müsse nun Massnahmen ergreifen, bevor die Beutegreifer auftauchten. 

... aber der Bauern 

Auch wenn er die Subventionen für Schutzhunde begrüsst, weist der Schweizerische Bauernverband (SBV) die Verordnung als unzureichend zurück. Alle Schäden durch geschützte Wildtiere sollten entschädigt werden, und nicht nur jene, die eindeutig Wolf, Bär, Luchs und Konsorten zugeschrieben werden können. 

Der SBV denkt dabei auch an Kormoran, Biber oder Rotgans. Wenn die Gesellschaft einige Arten schützen wolle, müsse sie auch für deren Schäden aufkommen. Zudem müsse die Wiederaussetzung von Tieren gebremst werden.

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