Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln für die Organisation und Förderung des Herdenschutzes. Der Bundesrat hat am Mittwoch die revidierte Jagdverordnung genehmigt und auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
In der Jagdverordnung werden neu die vom Bund unterstützten Massnahmen zum Herdenschutz definiert. Unter anderem geht es um Herdenschutzhunde: Der Bund fördert die Zucht, Ausbildung, Haltung und den Einsatz von solchen Hunden.
Voraussetzung ist, dass die Hunde zu einer geeigneten Rasse gehören sowie für den Herdenschutz fachgerecht gezüchtet, ausgebildet, gehalten und eingesetzt werden. Weiter fördert der Bund den Schutz von Bienenstöcken mit Elektrozäunen.
Mehr Geld für Schafsömmerung
Die Revision der Jagdverordnung läuft parallel zur Revision landwirtschaftlicher Verordnungen im Rahmen der neuen Agrarpolitik. Diese sehen etwa höhere Beiträge für die Schafsömmerung vor, sofern die Bewirtschafter beim Herdenschutzprogramm des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) mitmachen.
Diese Verbindung sei vor allem deshalb sinnvoll, weil nur eine geordnete Weideführung den Herdenschutz vielerorts erst möglich mache, schreibt das BAFU.
Lösungswege für Finanzierung
Die revidierte Jagdverordnung basiert auf einem Bericht zum Herdenschutz, den der Bundesrat ebenfalls am Mittwoch verabschiedet hat. Der Bericht wurde im Auftrag des Parlamentes erstellt, um Lösungswege für die längerfristige Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtliche Absicherung zu erarbeiten und ein Monitoring für Herdenschutzmassnahmen einzuführen.
Mit der Revision der Jagdverordnung wird neu auch die Falknerei geregelt. Die Jagd mit zahmen, abgerichteten Greifvögeln sei eine alte Tradition, die von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt worden sei, hält das BAFU fest. Die Haltung der Vögel für die Jagd erfordere eine gesonderte Beachtung des Tierschutzes.