Das Herdenschutz-Konzept des Bundes ist gescheitert. Das schreibt der Verein Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren. Die zur Verfügung stehenden Schutzmassnahmen würden immer weniger greifen. Der Verein warnt vor Abwehrhandlungen durch die Tierhalter.
Die Nutztierhaltung lasse sich nicht ohne unverhältnismässige Einschränkungen aufrecht erhalten, teilte der Verein nach seiner Delegiertenversammlung am Dienstag in Bern mit. Das Herdenschutzprogramm aus dem Jahr 2013 sei gescheitert.
«Der Leidensdruck der Weidetierhalter ist nach Beginn der Weidesaison 2022 ins unerträgliche angewachsen, und die Alpsaison hat noch nicht begonnen. Die Wolfspopulation wächst währenddessen ungebremst und die Eskalationsspirale dreht weiter», hält der Verein in einer Mitteilung fest.
Die Delegierten hielten fest, dass die vom Stimmvolk abgelehnte Revision des Jagdgesetzes eine Regulierung der Wolfsbestände ermöglicht hätte. Die damals siegreichen Umweltverbände hätten versprochen, Hand für Lösungen zu bieten. Bisher sei nichts geschehen.
Die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie sei in Frage gestellt. Wenn nicht rasche und wirksame Regulierungsmassnahmen getroffen würden, seien «Abwehrhandlungen zur Verteidigung von Hab und Gut nicht mehr auszuschliessen», warnt der Verein.
An die Kantonsregierungen appellierten die Delegierten, ihre Verantwortung für die Kulturlandschaften und gegen die Absichten des Bundes für eine ungeregelte Ausbreitung der Wolfsbestände wahrzunehmen.
Wenn wir beispielsweise falsch rechnen, z.B. 2 + 3 = 6, dann wird das Resultat immer falsch sein. Oder wenn Naturgesetze missachtet werden ebenso.
So mit dem Wolf. Hier wird der einzige wirkliche Feind des Wolfs, der Mensch, gehindert, seine Verantwortung für sich, seine Tiere und die wirtschaftliche Situation wahrzunehmen.
Das Paradis für die Sozialisten! Der Horror für die Verantwortungsbewussten!
Notstand & strafloser Wolfsabschuss , den gibt es doch tatsächlich , nur haben die wolfsbefürworter ihn uns mit Unwahrheiten vereitelt. Zum Eigentum eines Menschen können auch Nutztiere wie Schafe, Ziegen, Hunde usw. gehören. Das Eigentum ist gewährleistet (Art. 26 Abs. 1 BV). Die Tiere geniessen einen besonderen Rechtsschutz (Art. 78 Abs. 4 und Art. 80 BV; Art. 641a ZGB usw…Nutztiere sind gegenüber dem Wolf höherwertige Rechtsgüter jeder einzelnen Person.“