Zwischen der EU und den USA bahnt sich ein neuer Streit um geschützte Herkunftskennzeichen an. Grund ist die Absicht der Europäischen Kommission, in bilateralen Handels-vereinbarungen mit Drittstaaten immer öfter den Schutz europäischer geographischer Angaben wie Parmigian Reggiano oder Nürnberger Bratwürste zu verlangen.
Dies ruft nun Hersteller in den USA auf dem Plan, die Bezeichnungen wie Parmesan oder Feta als generisch (allgemein) betrachten.
US-Firmen fordern generischen Namen
„Nicht-europäische Käsehersteller dürfen in Südkorea nicht länger Asiago, Feta, Fontina oder Gorgonzola verkaufen - zumindest nicht unter diesem Namen“, kritisiert ein Zusammenschluss US-amerikanischer Unternehmen auf der Internetseite www.commonfoodnames.com/.
Grund dafür sei Seouls Freihandelsabkommen mit der EU. Das „Konsortium für generische Lebensmittelbezeichnungen“ (Consortium
for Common Food Names) fordert, „jeder sollte das Recht haben, zur Vermarktung bekannter und beliebter Produkte generische Namen zu verwenden“.
EU: Schutz von generischen Namen bleibt verboten
Die Europäische Kommission konterte Mitte Juni in einer Stellungnahme, das Konsortium gehe von falschen Annahmen aus und verzerre die Wirklichkeit. Das Recht auf die Nutzung generischer Namen werde nicht bestritten. Die EU verbiete den Schutz solcher Begriffe ausdrücklich.
Es stelle sich jedoch die Frage, was den generischen Charakter ausmache. Das müsse stichhaltig auf nationaler Ebene geklärt werden, nicht aber durch blosse Annahmen. Die Kommission verweist auf den innereuropäischen Rechtsstreit um die Frage, ob „Feta“ eine generische Bezeichnung ist oder nicht.
Sie warf dem Konsortium vor, einem „Trittbrettfahrerverhalten“ zu Lasten der kulinarischen Tradition Europas das Wort zu reden. Es gehe nicht um eine angebliche europäische Verschwörung zur Monopolisierung generischer Begriffe, sondern darum, den Verbrauchern eine faire Information zu gewährleisten.