Auch wirtschaftlich ergebe die neue Regelung für Landwirte wenig Sinn, so Zunhammers Einschätzung. Durch das Verdünnen der Rindergülle steige das auszubringende Volumen so stark an, dass die dafür benötigte Technik teurer sei als die Ausbringung der unverdünnten Gülle mit Schleppschuhverteiler. Zunhammer ist überzeugt, dass sich Probleme wie Güllereste im Futter auch durch schmalere Güllebänder beheben lassen.
Ähnlich sieht man es beim Wettbewerber Joskin. Von dort ist zu hören, die Verdünnung sei aufgrund der grossen benötigten Wassermengen schwierig umzusetzen. Pierre Wuidar, Verkaufsleiter für die deutschsprachigen Länder bei Joskin, befürchtet, dass eine eingeschränkte Nachweisbarkeit der ausreichenden Verdünnung zu Missbrauch führen wird.
Laut Wuidar haben zudem viele Unternehmen längst in moderne Technik investiert. Trotzdem habe die neue Regelung zunächst Verunsicherung in der Landwirtschaft und einen Rückgang bei den Bestellungen für neue Technik ausgelöst. Mittlerweile komme die Nachfrage nach Gülletechnik aber wieder zurück. Wuidar zufolge gehört die Zukunft dem Schleppschuhverteiler. Die neuen Regelungen zur Breitverteilertechnik seien lediglich ein Versuch von Politikern, ihre Beliebtheitswerte zu steigern.
Landwirte in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg dürfen unter bestimmten Bedingungen Rindergülle mit Breitverteiler ausbringen. Das Ausbringen mit Breitverteilertechnik ist bis zu einem Trockensubstanz-Gehalt von 4,6 Prozent analog zur streifenförmigen Ausbringtechnik als emissionsminderndes Verfahren erlaubt. Dies gilt für Acker- und Grünlandflächen.
Seit 2020 war die Breitverteilung von Gülle auf Ackerland verboten, ab dem 1. Februar 2025 hätte auch das Grünland unter diese Regelung fallen sollen. Aufgrund neuer Forschungsergebnisse der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gibt es eine Ausnahme zur emissionsarmen Breitverteilung von Rindergülle, schreibt agrarheute.com.
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