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Rinder vor Sonne und Hitze schützen

 

In den kommenden Tagen wird es so richtig heiss. Werden Rinder rund um die Uhr auf der Weide gehalten, müssen sie sich vor Sonne und Hitze schützen können.

 

Der Sommer 2022 macht sich in der Schweiz zum ersten Mal richtig breit: In den kommenden Tagen werden immer Temperaturen um oder teilweise weit über 30 Grad erwartet. Der Bund warnte am Freitagmittag deshalb vor einer «markanten Hitzewelle».

 

Für Kühe sind solche Temperaturen überhaupt kein Genuss. Viele Landwirtinnen und Landwirte lassen deshalb derzeit ihre Kühe, die Hitze schlecht ertragen, tagsüber im kühlen Stall und nur in der Nacht auf die Weide. 

 

Grosse Unterschiede

 

Wenn man die Kühe oder Rinder weidet, gilt es Vorschriften zu beachten. Den Tieren muss ein Schutz vor der Witterung geboten werden. Vor allem Rinder mit hohem Stoffwechselumsatz wie laktierende Kühe sind hitzesensibel. Die Unterschiede sind jedoch je nach Alter, Rasse, Nutzung, Leistung und Haarkleid gross. 

 

Grenzwerte, ab denen ein Schutz vor extremer Witterung nötig ist, existieren nicht. Entscheidend ist vorzusorgen, dass die Tiere jederzeit vor extremer Witterung Schutz suchen könnten, wenn sie diesen benötigen. Situationen, die Schutz vor extremer Witterung erfordern, treten auch bei Robustrassen wie Highland Cattle auf.

 

Unter «dauernder Haltung im Freien» wird der dauernde Aufenthalt von Haustieren auf einer umzäunten Fläche im Freien verstanden. Die Tiere halten sich dort während 24 Stunden pro Tag auf. Abzugrenzen ist diese Haltungsform von Weidegang bzw. Auslauf, bei dem die Tiere täglich in den Stall gebracht werden oder bei Bedarf kurzfristig eingestallt werden können.

 

Mit extremer Witterung werden Wetterperioden bezeichnet, die sich entweder durch Hitze und starke Sonneneinstrahlung oder Kälte in Verbindung mit Nässe und Wind auszeichnen.

 

Künstlicher Unterstand

 

Wenn eingezäunte Flächen nicht genügend natürliche Strukturen wie Bäume, Hecken oder Waldränder aufweisen, muss bei der dauernden Haltung im Freien der Witterungsschutz durch einen künstlichen Unterstand realisiert werden, oder die Tiere müssen bei extremer Witterung an einen Ort mit Witterungsschutz verbracht werden.

 

Wichtig ist bei der Gestaltung von Unterständen für Rinder, dass die Zugangsöffnungen ausreichend gross sind, so dass ranghohe Tiere nicht den Eingang versperren können. Vorteilhaft sind deshalb auch Unterstände mit mehreren Öffnungen. Ein gut strukturierter Unterstand hilft, Auseinandersetzungen zu vermeiden und auch für rangtiefe Tiere Platz zu schaffen.

 

Bei der Nutzung eines natürlichen Witterungsschutzes ist die Waldgesetzgebung, bei der Erstellung eines Unterstandes sind die Gewässerschutzgesetzgebung und das Raumplanungsgesetz zu beachten. Der Witterungsschutz muss allen Tieren gleichzeitig Schatten bieten. Es soll  ein möglichst grosser Luftaustausch stattfinden, der den Tieren zudem hilft, sich vor Lästlingen (Fliegen, Mücken, Bremsen) zu schützen. Unterstände ohne Wände, Schattennetze oder ausreichend grosse Baumgruppen sind hier von Vorteil.

 

-> Hier gibts mehr Informationen

 

Die Vorschriften

 

Art. 6 Tierschutzverordnung (TSchV), Schutz vor Witterung: Der Tierhalter sorgt für den notwendigen Schutz der Tiere, die sich der Witterung nicht anpassen können.

 

Art. 36 TSchV, dauernde Haltung im Freien: Haustiere (Rinder,  Schafe usw.) dürfen nicht über längere Zeit extremer Witterung schutzlos ausgesetzt sein. Werden die Tiere unter solchen Bedingungen nicht eingestallt, so muss ein geeigneter natürlicher oder künstlicher Schutz zur Verfügung stehen, der allen Tieren gleichzeitig Platz und Schutz vor Nässe und Wind sowie vor starker Sonneneinstrahlung bietet. Es muss ein ausreichend trockener Liegeplatz vorhanden sein. Ist im Sömmerungsgebiet bei extremer Witterung kein geeigneter Schutz vorhanden, so ist durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass dem Ruhe- und Schutzbedarf der Tiere entsprochen wird.

 

Art. 6 Nutz- und Haustierverordnung, Anforderungen an Unterstände: Kann im Sömmerungsgebiet die geforderte Fläche im Unterstand nicht erreicht werden, so ist bei extremer Witterung durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass dem Ruhe- und Schutzbedarf der Tiere entsprochen wird.

Kommentare (4)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • SS | 18.07.2022
    Dr dumm Schwizer Buur macht das no mit!!
  • schilter | 04.07.2022
    Und dann die obergelehrten mit 70% Tagesration Weideraus, haben Diese Agrarspezialisten wohl nicht viel überlegt. Hauptsache Forderungen stellen mehr Vorschriften und Auflagen Besten Dank ans BLW
  • e Büürin | 19.06.2022
    KT Luzern: Ausscheidung Gewässerräume. Entlang unserer Bäche/ Waldränder hätte es Schatten. Durch Ausscheidung nun keine Möglichkeit mehr, die Tiere an den Schatten zu lassen. Folge: Nur noch Nachtweide für Rindvieh. Schafe bleiben im belüfteten STall, da zu grosse Herde, um künstlichen Schatten aufzustellen.
    Ist es das, was ihr wirklich wollt?????
  • seppli | 17.06.2022
    bei einem waldbrand können sich die kühe nach abkühlen am schatten wieder aufwärmen. einfach immer schön löschen.
    der autor - sum- dachte wohl schon an ein stück rindfleisch vom grill.

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