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Pflanzenschutzmittel: Strengere Regeln für Hobbygärtner

sda |

 

Der Ständerat will für Hobbygärtnerinnen und -gärtner den Gebrauch von Pflanzenschutzmittel einschränken. Sie sollen nur noch für Menschen, Insekten und Gewässerlebewesen ungiftige Substanzen anwenden dürfen, die auf einer Liste des Bundes stehen.

 

Ausserdem sollen Pestizide für den eigenen Garten in kleinen Gebinden «ready to use» verkauft werden müssen. Der Ständerat hiess dazu am Montag eine Motion von Maya Graf (Grüne/BL) mit 20 zu 15 Stimmen und bei zwei Enthaltungen gut. Die Motion geht an den Nationalrat.

 

Mit den bisher ergriffenen Massnahmen gegen Risiken durch Pestizide seien noch nicht alle Forderungen der Motion erfüllt, befand die befürwortende Kommissionsmehrheit. Auch seien einige geplante Neuerungen ziemlich umkämpft. Die Motion wollte sie als Ermutigung verstanden wissen, den gewählten Weg weiterzuverfolgen.

 

Fachkenntnisse fehlen

 

Die von Hannes Germann (SVP/SH) angeführte Minderheit hingegen hielt die Forderungen für weitestgehend erfüllt. Er kenne nur ganz wenige nicht toxische und doch wirksame Pflanzenschutzmittel, gab Germann zudem zu bedenken.

 

Zehn Prozent aller verkauften Pestizide würden von Hobbygärtnerinnen und -gärtnern versprüht, machte Motionärin Graf geltend. Das seien rund 200 Tonnen von teilweise hochgiftigen Wirkstoffen. Die nötigen Fachkenntnisse fehlten Hobbyanwendern oft, und viele seien über die Verbote und Vorschriften zum Umgang mit Pestiziden nicht informiert.

 

Bundesrat gegen Motion

 

Der Bundesrat ist gegen die Motion. Er verwies auf das seit Anfang 2021 geltende Verbot, für die berufliche Anwendung bestimmte Pflanzenschutzmittel an Hobbygärtner zu verkaufen.

 

Auch enthalte der Aktionsplan zur Risikoreduktion durch Pestizide bereits eine Liste von für den Hausgarten geeigneten Substanzen. Weitere Arbeiten seien im Gang.

Kommentare (1)

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  • Don’t Look Up | 31.05.2022
    die SVP wie immer gegen Umwelt- und Naturschutz

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