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«Hofdünger» statt «Gülle»

Häusliches Abwasser von Landwirtschaftsbetrieben soll künftig vermehrt mit der Gülle vermischt statt in die Kanalisation geleitet werden. Das Parlament beauftragt den Bundesrat, das Gewässerschutzgesetz entsprechend anzupassen.

 

 

Häusliches Abwasser von Landwirtschaftsbetrieben soll künftig vermehrt mit der Gülle vermischt statt in die Kanalisation geleitet werden. Das Parlament beauftragt den Bundesrat, das Gewässerschutzgesetz entsprechend anzupassen.

Eigentlich muss in der Schweiz häusliches Abwasser in die Kanalisation eingeleitet werden. Für Landwirtschaftsbetriebe mit einem erheblichen Bestand an Rindern oder Schweinen gilt jedoch eine Ausnahme: Diese Bauern dürfen ihr Abwasser aus dem Haus der Gülle beimischen und landwirtschaftlich verwerten.

Künftig soll es auch Ausnahmen für Betriebe mit einem grösseren Bestand an Schafen, Ziegen oder Pferden geben. Nationalrat und Ständerat haben die Motion von Nationalrat Andreas Aebi (SVP/BE) bereits angenommen. Die grosse Kammer hat am Montag der vom Ständerat leicht geänderten Motion stillschweigend zugestimmt. Nun ist anstatt von «Gülle» von «Hofdünger» die Rede, weil bei anderen Nutztieren als Rindern und Schweinen kaum Gülle, sondern Mist anfällt.

Motionär Aebi hatte im Nationalrat argumentiert, die Haltung von Schafen, Ziegen und Pferden habe sich in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren stark verändert. Zunehmend werde eine grössere Anzahl dieser Tiere gehalten. Es gebe daher keinen Grund mehr, die Gewässerschutzbestimmungen auf Rind- und Schweinehaltungen zu beschränken.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Mit der Ausweitung der Ausnahme auf alle Nutztiere würde sich aus Sicht der Gesundheitsvorsorge und des Gewässerschutzes die heutige Situation verschlechtern und der Kontrollaufwand steigen.

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