Der Mann klaute Fleisch im Wert von rund 35 Franken. (Symbolbild)
KI erstellt
Für alle Hofladenbetreiberinnen und -betreiber ist das Stehlen von Waren ein grosses Ärgernis. Fairerweise muss jedoch gesagt werden, dass der grösste Teil der Kundschaft die Lebensmittel korrekt bezahlt.
Nicht so ein rund 35-jähriger Deutscher im März 2025. Er suchte einen Hofladen in Buttwil auf und entnahm aus der Geldkassette 25 Franken. Zudem liess er Fleisch mitlaufen. Insgesamt entstand der Bauernfamilie ein Schaden von 60 Franken, wie die Aargauer Zeitung berichtet.
Der Hofladen-Dieb bemerkte nicht, dass die Tat auf Video aufgezeichnet wurde. Zudem war auf der Aufnahme die Autonummer klar zu erkennen. Die Bauernfamilie reichte Anzeige ein. Für die Polizei war es ein Leichtes, den Mann aufzuspüren.
Doch nicht der Diebstahl, sondern eine andere Verfehlung kommt den Mann teuer zu stehen. Denn er darf seit 2018 nicht mehr Auto fahren. Der Führerausweis wurde ihm auf unbestimmte Zeit entzogen, wie die Zeitung weiter berichtet. Der Strafbefehl hat es in sich: Es wird eine Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu 140 Franken ausgesprochen – und zwar unbedingt. Das heisst, die Fahrt mit seinem Audi kostet den Mann 18'900 Franken. Dazu kommen eine Busse von 180 Franken und Gebühren in der Höhe von 1200 Franken – insgesamt muss er 20'280 Franken bezahlen.
Macht er das nicht, muss er für 137 Tage ins Gefängnis. Die Bauernfamilie jedoch erhält ihr Geld nicht zurück. Sie müsste die 60 Franken Schadensersatz auf dem Zivilweg erkämpfen.