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Hohe Erfolgsquote: Landschaftsschutz sieht sich bestätigt

Die Stiftung Landschaftsschutz beklagt eine Schwächung der Verbandsbeschwerde durch den Ständerat und hofft auf Gegensteuer durch den Nationalrat. Die Bedeutung solcher Beschwerden sieht die Stiftung dadurch bestätigt, dass im vergangenen Jahr vier von fünf Verfahren im Sinne der Stiftung entschieden wurden.

sda/blu |

In der Dezembersession habe der Ständerat das Verbandsbeschwerderecht bei den 16 Wasserkraftvorhaben im Rahmen des Mantelerlasses gestrichen, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Folge ihm der Nationalrat im Frühjahr, wäre keine gerichtliche Überprüfung der 16 Ausbauprojekte mehr möglich. Darüber hinaus würde die Beschwerdemöglichkeit auch bei laufenden Verfahren abgewürgt, argumentiert die Stiftung Landschaftsschutz.

Die neueste Rechtsmittelstatistik der Stiftung bestätige zudem die Rolle der Verbandsbeschwerde. Im vergangenen Jahr wurden demnach fünf Beschwerdeverfahren abgeschlossen, an welchen die Stiftung Landschaftsschutz beteiligt war, vier kantonale und eines vor dem Bundesgericht. Lediglich in einem Fall wurde die Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz abgewiesen. «Damit liegt die Erfolgsbilanz der Beschwerden 2024 bei 80 Prozent», schreibt die Organisation.

Wo die Stiftung Landschaftsschutz erfolgreich war:

  • Im Kanton Bern hatten die SL und Pro Natura im Rahmen der Projektauflage gegen die Erschliessung einer Alp eingesprochen. Die kantonalen Behörden lehnten die Erschliessung ab. Nach der zuständigen kantonalen Direktion, die den Entscheid bestätigte, wies auch das Berner Verwaltungsgericht die Beschwerde des Gesuchsstellers ab. ->
  • Die Beschwerde der SL-FP gegen eine Passerelle im national geschützten Walliser Pfyn-Wald hatte das Bundesverwaltungsgericht im Herbst 2022 gutgeheissen. Der Kanton und die betroffene Gemeinde zogen den Fall dennoch vor das Bundesgericht. Dieses wies deren Beschwerden im Herbst 2024 ebenfalls ab.
  • Der Schaffhauser Regierungsrat hatte als erste kantonale Instanz eine gemeinsame Beschwerde von SL, Pro Natura und Birdlife gegen einen Neubau gutgeheissen. Das Schaffhauser Obergericht bestätigte den Entscheid.
  • Im Kanton Luzern hatte die SL-FP eine Umzonung kritisiert. Die Gemeinde sah anschliessend davon ab. Folglich qualifizierte der Regierungsrat die Beschwerde der SL-FP gegen die kommunale Nutzungsplanung als gegenstandslos.

Abgelehnt wurde die Beschwerde gegen eine Ortsplanungsrevision in Graubünden. Die Revision legt die Grundlage für eine Verbindungsstrasse durch ein landschaftlich sensibles Gebiet. Zusammen mit SL, Pro Natura und WWF hatten auch fünf Privatpersonen Beschwerde geführt. Das Bündner Verwaltungsgericht bestätigte jedoch die Genehmigung der Ortsplanung durch den Regierungsrat. Die Umweltorganisationen verzichteten darauf, den Entscheid vor dem Bundesgericht anzufechten.

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