Im australischen Bundesstaat Victoria werden Tierschutzaktivisten, die unerlaubt in Farmen eindringen, bald hohe Geldstrafen zahlen müssen. Ein entsprechendes Gesetz wurde am vergangenen Mittwoch vom Parlament in der Hauptstadt Melbourne verabschiedet und wird 2022 in Kraft treten.
Das neue Gesetzt sieht vor, die unerwünschten Eindringlinge vor Ort pro Person direkt mit 1’272 A$ (841 CHF) zur Kasse zu bitten; für Organisationen werden 8’178 A$ (5’408 CHF) fällig. Damit ist der mögliche Strafrahmen aber noch nicht ausgeschöpft, der bei schweren Vergehen Höchststrafen von 10’904 A$ (7’210 CHF) für Einzelpersonen und 54’522 A$ (36’052 CHF) für Organisationen vorsieht.
Farmer eingeschüchtert
Die neue Gesetzgebung zielt laut Regierung darauf ab, «die schwerwiegenden Auswirkungen von Hausfriedensbruch auf viktorianische Farmen anzugehen und erkennt die erheblichen Biosicherheitsrisiken an, die Verstösse von Tierschützern darstellen können». Einer gewisse Abschreckungswirkung soll durch die im Vergleich zu anderen Bundesstaaten hohen Strafen wohl auch erreicht werden, denn in der Vergangenheit wurden Farmbesetzer teilweise nur mit einem symbolischen Bussgeld von 1 A$ (38 Rp.) belegt.
Sogenannte Tierrechtsaktivisten haben Landwirte in Victoria und in anderen Bundesstaaten bereits mehrfach mit «Besuchen» bedrängt, bei denen sie die Farmerfamilien einschüchterten, Vieh stahlen und die Geschäftsabläufe störten. Die Landwirtschaftsministerin von Victoria, Mary-Anne Thoma, betonte, dass die Landwirte und auch die Agrarindustrie ihre Arbeit erledigen sollten, ohne befürchten zu müssen, dabei von Tierschützern angegriffen zu werden.
Für Bauern belastend
«Diese Art von Protest ist für Bauernfamilien sehr belastend und gefährdet die Biosicherheit der Tiere, die Aktivisten vorgeben zu schützen», so die Ministerin. Die Präsidentin des regionalen Bauernverbandes, Emma Germano, erklärte, dass die Geldstrafen vor Ort überfällig, aber nun sehr willkommen seien.
«Es ist an der Zeit, dass Tieraktivisten angemessene Strafen für das unerlaubte Betreten der Farmen und Häuser erhalten», so Germano. Dies entspreche auch den Erwartungen der Gesellschaft, denn Hausfriedensbruch sei keine angemessene Form des Protests.
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