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Hohe Strafe wegen Cola-Flasche

Wegen eines undefinierbaren Gegenstandes in einer Coca-Cola-Flasche muss ein brasilianischer Getränkehersteller umgerechnet rund 260'000 Franken Strafe an einen Konsumentenschutzfonds zahlen.

 

Wegen eines undefinierbaren Gegenstandes in einer Coca-Cola-Flasche muss ein brasilianischer Getränkehersteller umgerechnet rund 260'000 Franken Strafe an einen Konsumentenschutzfonds zahlen.

Ein Kunde hatte eine Ein-Liter-Flasche des Getränks in einem Supermarkt in Uberlândia gekauft. In der geschlossenen Glasflasche entdeckte er einen Gegenstand, der einem plastikumwickelten Zahnstocher ähnelte. Staatsanwaltschaft und Konsumentenschutz liessen das Produkt analysieren und stellten einen «Qualitätsmangel» fest.

Coca-Cola Brasilien wollte sich auf Anfrage zu dem Vorgang nicht äussern und verwies am Mittwoch auf die betroffene Firma Uberlandia Refrescos Ltda., wo das Getränk nicht nur abgefüllt, sondern auch hergestellt werde.

Die Firma, die auch Bier und andere Erfrischungsgetränke produziert, kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. «Das Unternehmen hat ein rigoroses Qualitätskontroll-System», hiess in einer E-Mail-Antwort. Der Kunde könne in Reklamationsfällen gemäss den Konsumentenschutzvorgaben das Produkt tauschen oder Entschädigung verlangen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zeigt der Vorfall dagegen die Fehleranfälligkeit im System des Fabrikanten. Der Gegenstand in der Flasche sei mit blossem Auge zu erkennen gewesen. Derartige Mängel könnten die Gesundheit der Bevölkerung gefährden.

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