/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

I: Wer Müll aus Auto wirft, erhält drastische Strafe

Wer in Italien Abfall aus einem Auto wirft, muss mit saftigen Strafen rechnen. Bussgelder von bis zu 18'000 Euro sind vorgesehen – in Naturschutzgebieten droht in einigen Fällen sogar eine Haftstrafe.

sda |

Das sieht eine Neuregelung vor, die diese Woche in Kraft tritt. Haftstrafe, Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten und Fahrzeugbeschlagnahmung drohen bei Verstössen.

Müllsack kostet fast 17’000 Franken

Ein Foto des Kennzeichens reicht aus, um die Datenbank der Zulassungsstelle abzufragen und den Eigentümer zu ermitteln. Die Strafe wird, im Gegensatz zur Vergangenheit, auch ohne Anhalten des Fahrzeugs verhängt.

Wenn man ein Taschentuch oder eine Zigarettenkippe auf der Strasse entsorgt, beträgt die Strafe bis zu 1188 Euro (1118 Fr.). Wer eine Getränkedose, eine Glasflasche, oder einen Müllsack aus dem Autofenster wirft, der wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. In diesem Fall ist mit einer Geldstrafe von 1500 bis 18'000 Euro (1412 bis 16’950 Fr.) zu rechnen.

Haftstrassen bei Verstössen in Schutzgebieten

Wenn Müll in der Nähe von Flüssen, in Naturschutzgebieten oder bereits verschmutzten Zonen entsorgt wird und dies eine konkrete Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellt, ist eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren vorgesehen. In schwereren Fällen reicht die Strafe bis zu sieben Jahren.

Wird das Wegwerfen oder illegale Entsorgen mit einem Fahrzeug eines privaten Unternehmens durchgeführt, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Diese Massnahme betrifft auch diejenigen, die Autos oder Lieferwagen nutzen, um Abfälle auf Feldern, in verlassenen Industriegebieten oder in Naturschutzgebieten zu entsorgen.

Bei gefährlichen Abfällen reicht die Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren, die sich im verschärften Fall von eineinhalb bis zu sechs Jahren erstrecken kann. Wird der Gesetzesverstoss mit einem Firmenfahrzeug von einem Angestellten begangen, haftet der Inhaber wegen unterlassener Aufsicht – mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren und sechs Monaten.

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Habt Ihr eure Tiere abgealpt?

    • Ja, alle Tiere:
      24%
    • Nein, erst nächste Woche:
      28.63%
    • Nein, in der letzten Septemberwoche:
      14.11%
    • Nein, erst im Oktober:
      8%
    • Noch nicht alle Tiere:
      17.68%
    • Habe keine Tiere auf der Alp:
      7.58%

    Teilnehmer insgesamt: 475

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?