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«Ich wurde in Handschellen abgeführt»

Das Wetter ist seit Monaten schlecht. Auch im Zürcher Oberland war deshalb in der Nacht von Pfingstsamstag auf Pfingstsonntag ein Lohnunternehmer am Graseinsilieren. Doch dann wurde er vom Feld weg verhaftet.

Samuel Krähenbühl |

 

 

Das Wetter ist seit Monaten schlecht. Auch im Zürcher Oberland war deshalb in der Nacht von Pfingstsamstag auf Pfingstsonntag ein Lohnunternehmer am Graseinsilieren. Doch dann wurde er vom Feld weg verhaftet.

Die Geschichte, welche auf Facebook kursiert, tönt unglaublich. Aber sie geschah an Pfingsten, also in der Nacht vom 18. auf den 19. Mai in der Region Hinwil im Zürcher Oberland.

Betroffener berichtet

Der betroffene Lohnunternehmer (Name ist der Redaktion bekannt) schildert persönlich, was er in dieser Nacht erlebt hat:

«Es ist mir ein Anliegen, dass Bauern und Lohnunternehmer nicht den Mut verlieren, am Abend und in der Nacht zu arbeiten. Denn rechtlich ist klar: Wir durften in der Nacht arbeiten (siehe Kasten unten). Ich war mit dem Häcksler auf einem abgelegenen Feld am Grashäckseln zum Einsilieren. Der Föhn hat wohl den Lärm zu den Häusern hochgetrieben.

Um 1.30 Uhr sah ich ein Auto von der Hauptstrasse her einem Mitarbeiter nachfahren, der mit dem Traktor  Gras abholen wollte. Ich habe gedacht, es sei der Bauer, auf dessen Boden ich am Arbeiten war. Ich bin in dem Moment hinter den Häcksler ausgetreten. Der Häcksler lief, aber stand. Ein dunkler Wagen hielt an, es stieg jemand aus und rief «Hei». Ich stieg auf und fuhr weiter. Erst jetzt sah ich, dass die zwei Personen die Warnweste anzogen. Dann begriff ich, dass es die Polizei war. 

Ich wollte noch schnell fertig häckseln, damit der Wagen mit dem Gras nach Hause fahren konnte. Nach zwei Minuten fuhr ich in Richtung Hauptstrasse. Dort hielt ein Auto an. Zwei Personen stiegen aus und sind auf mich zugerannt. Ich habe den Häcksler angehalten. Sie haben mir «Arschloch» zugerufen und mich mit der Taschenlampe voll geblendet. Ich habe das Fahrzeug vorschriftsgemäss gesichert und den Motor heruntergefahren, Trommel und Motor abgestellt.

Die Taschenlampe gehörte zwei Polizisten. Auch die Polizistin und der Polizist aus dem ersten Auto standen dabei. Kein Beamter hat sich vorgestellt. Zwei von ihnen empfingen mich mit gezogener, auf mich gerichteter Waffe. Die Polizistin behauptete, ich hätte fast einen Polizisten überfahren. Sie haben gesagt, mein Verhalten hätte Konsequenzen. Ich habe ihr zu erklären versucht, dass man eine Person auf dem Feld in der Nacht kaum sehen könne. Ich schlug vor, die Szene nachzustellen, aber die Polizei wollte nicht. Ich konnte nicht mit ihnen diskutieren.

Meine Frau rief mich an und wollte wissen, ob wir noch lange hätten. Ich wollte das Telefon der Polizistin reichen. Ich dachte, sie könnte vielleicht besser von Frau zu Frau mit ihr reden. Doch die Polizistin wollte es nicht nehmen und das Telefon fiel auf ihre Sicherheitsweste. Sie sagte, das sei sexuelle Belästigung. Danach wurde ich in Handschellen abgeführt. Mein Mitarbeiter wurde zu den Geschehnissen nicht einmal befragt. Zuerst wurde ich auf den Polizeiposten gebracht, danach gefesselt nach Zürich ins Forensische  Institut. Im Lauf des Morgens wurde ich wieder auf den Polizeiposten in Hinwil gebracht. Um 11 war die Einvernahme. Am Nachmittag nach 15 Uhr wurde ich wieder entlassen.

Gegen mich stehen nun drei Vorwürfe im Raum:
1. Sich entziehen einer Amtshandlung
2. Drohung auf Leben oder Tod (wegen versuchtem Überfahren eines Polizisten)
3. Sexuelle Belästigung

Ich hatte bisher immer einen guten Draht zur Polizei und bin nicht vorbestraft. Nun prüft der Staatsanwalt meinen Fall. Meiner Meinung nach sollte das oberste Gebot der Polizei  «Verhältnismässigkeit» sein. Doch das war hier nicht der Fall. Sie kamen mit gezogener Waffe und Beschimpfungen auf mich los, haben sich nie vorgestellt. Bis heute weiss ich keine Namen, ausser jenen der Beamtin, die angeschrieben war. Das kann ich nicht akzeptieren. Dieser Einsatz ist der Polizei gründlich misslungen.»

Polizei bestätigt Vorfall

Die Kantonspolizei Zürich bestätigt, dass sie in der Nacht vom 18. auf den 19. Mai ausgerückt ist, und zwar aufgrund von Lärmklagen beim Einbringen von Gras mit einer landwirtschaftlichen Maschine.

Gemäss Werner Benz, Chef der Kommunikationsabteilung der Kapo Zürich, war aber der Lärm nur der auslösende Faktor für die Kontrolle. «Wir wollten überprüfen, warum er in der Nacht gearbeitet hat. Er widersetzte sich der Kontrolle durch die Polizei und war äusserst renitent. Dass er unerlaubterweise gehäckselt hat, ist nicht der Grund der Strafanzeige, sondern sein Verhalten gegenüber den Polizisten», sagt Benz. In der Polizeiverordnung der Gemeinde, in der der Vorfall stattfand, heisse es zwar, dass von 22.00 bis 7.00 Uhr Nachtruhe herrsche und es verboten sei, Lärm zu verursachen. «Unvermeidliche landwirtschaftliche Arbeiten sind davon ausgenommen», so Benz. Wegen der laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft gegen den Mann könne er sich nicht zu weiteren Einzelheiten äussern.

 

Gesetzestexte

Art. 684 ZGB Immissionsschutz (III Nachbarrecht, 1. Art der Bewirtschaftung):
1. Jedermann ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums, wie namentlich bei dem Betrieb eines Gewerbes auf seinem Grundstück, sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten. 2. Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Rauch oder Russ, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterung.

Lärmschutz-Verordnung (LSV) vom 15. Dez. 1986, SR 814.41: (In der LSV sind diverse Bestimmungen enthalten, welche die Landwirtschaft betreffen. Es sind dies  u.a.: Art.4 Grundsatz): 1. Die Aussenlärmemissionen beweglicher Geräte und Maschinen müssen so weit begrenzt werden: (A) – als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und (B) – dass die betroffene Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört wird.

 

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