Die Identitas AG führt im Auftrag des Bundes seit 1999 die Tierverkehrsdatenbank (TVD). Seit 2002 hält der Bund 51 Prozent des Aktienkapitals der Identitas AG.
Um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln, hat der Bundesrat die Botschaft zu einer Revision des Tierseuchengesetzes verabschiedet. So soll eine klare gesetzliche Grundlage für die heutige Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank geschaffen werden.
Zudem sollen damit die Steuerung und Kontrolle geregelt werden. Die Bearbeitung der Daten der Tierverkehrsdatenbank für agrarpolitische Zwecke soll zusätzlich im Landwirtschaftsgesetz verankert werden.


