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IG für Kuhtrainer in Neubauten

Rund 60 Prozent der Schweizer Bauern halten ihre Kühe in Anbindeställen. Doch es werden weniger. Ein Grund dafür ist das Verbot des elektrischen Kuhtrainers in Neubauten. Die IG Anbindestall will dies nun ändern.

Samuel Krähenbühl |

 

 

Rund 60 Prozent der Schweizer Bauern halten ihre Kühe in Anbindeställen. Doch es werden weniger. Ein Grund dafür ist das Verbot des elektrischen Kuhtrainers in Neubauten. Die IG Anbindestall will dies nun ändern.

Wenn  nicht das Verbot für elektrische Kuhtrainer in Neubauten aufgehoben werde, sei der Anbindestall langfristig gefährdet. Diese Forderung wurde an der 1. Hauptversammlung der IG Anbindestall letzte Woche in Thun von mehreren Votanten erhoben. «Anbindeställe sollten wieder gebaut werden können wie vor dem 1. September 2013», forderte IG-Präsident Hansrudolf Scheuner schon in seinem Eintretensvotum.

"Kuhtrainer wird schlechtgemacht"

Doch diese Formulierung reichte den Anwesenden nicht aus. Sie forderten den Vorstand vehement auf: «Macht euch stark für den Kuhtrainer. Die Anbindehaltung ohne Kuhtrainer funktioniert nicht.» Deshalb forderte Samuel Graber, Präsident des Schweizer Kälbermäster-Verbandes, dass die IG den Einsatz für den elektrischen Kuhtrainer ins Jahresprogramm aufnehmen soll. Dem stimmte Präsident Scheuner zu und wurde dann selber auch deutlicher: «Der Kuhtrainer wurde schlechtgemacht und in Grund und Boden geredet, und zwar von Leuten, die gar nichts davon verstehen.»

Für die Bewilligung von neuen Kuhtrainern erhielten die IG-Mitglieder wissenschaftliche Unterstützung. Matthias Schick, Leiter der Forschungsgruppe Bau, Tier und Arbeit bei der Forschungsanstalt ART in Tänikon ZH, sagte in seinem Referat: «Wenn der elektrische Kuhtrainer korrekt eingesetzt wird, ist er als absolut tiergerecht anzusehen. Dass er ab 2013 für Neubauten verboten wurde, ist ein reines Politikum.»

BLV will nichts wissen

Laut Schick ist es schwierig, funktionierende Alternativen zu finden. «Alle passiven Verfahren sind nahezu wirkungslos», betonte er. Aktive Systeme würden etwas besser funktionieren, seien aber sehr aufwendig.

Und was sagt das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zur Forderung, den elektrischen Kuhtrainer auch in Neubauten wieder zuzulassen? «Da die Revision der Tierschutzverordnung erst 2008 erfolgte und für Kuhtrainer eine Übergangsfrist bis 2013 bestand, steht eine erneute Revision der Anforderungen für den Einsatz des elektrischen Kuhtrainers derzeit nicht zur Diskussion», meint Beat Wechsler vom Zentrum für tiergerechte Haltung beim BLV.

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