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IG Hornkuh kämpft weiter

Nachdem der Bundesrat hat am 23. Oktober die Verordnungen zur AP 2014/17 präsentiert hat, ist klar: Es gibt keine Direktzahlungen für Kühe, nur weil sie Hörner tragen. Die IG Hornkuh kämpft aber weiter für den Hornfranken.

 

 

Nachdem der Bundesrat hat am 23. Oktober die Verordnungen zur AP 2014/17 präsentiert hat, ist klar: Es gibt keine Direktzahlungen für Kühe, nur weil sie Hörner tragen. Die IG Hornkuh kämpft aber weiter für den Hornfranken.

Einen Franken pro behornte Kuh und Tag: Das verlangt die IG Hornkuh vom Bund. In den Verordnungen zur künftigen Agrarpolitik ist ein solcher „Hornfranken“ aber nicht vorgesehen. Die IG Hornkuh hat sich nun in einem Brief an Bundesrat Schneider-Ammann gewandt. Darin heisst es: „Wenn Steinhaufen, Wassertümpel, Ufergehölze etc. zur Landschaftsqualität zählen für Direktzahlungen, dann gehören horntragende Kühe und Ziegen sicher auch dazu.“

Die IG Hornkuh hofft, dass der Bund, obwohl die AP 2014/17 unter Dach und Fach ist, trotzdem Direktzahlungen für behornte Kühe entrichten wird. Ihrer Forderung soll mit einer Petition Nachdruck verliehen werden, die am 6. Dezember eingereicht wird.

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