Im Rahmen des Berggesetzes stimmte der Senat einer Regelung zu, derzufolge jährlich eine Höchstzahl von Wölfen festgelegt werden soll, die in Regionen und Provinzen erlegt werden können, teilt die APA mit.
Demnach legt der Umweltminister in Absprache mit dem Landwirtschaftsminister jedes Jahr bis zum 31. März per Dekret eine Höchstzahl von Wölfen fest, die auf Ebene der Regionen und autonomen Provinzen entnommen werden können. «Das ist ein wichtiger Schritt nach vorne für ein Wolfs-Management, bei dem die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung im Mittelpunkt stehen», so in einer Mitteilung die Südtiroler Senatoren Julia Unterberger und Meinhard Durnwalder. Die Wolfspopulation in Italien wird auf circa 3’300 Tiere beziffert.
«In den letzten beiden Jahren hat allein die Provinz Bozen, durch den Wolf verursachte Schäden in Höhe von rund 200’000 Euro ausgleichen müssen. Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes durch die Europäische Union hat den Grundstein für eine Änderung der nationalen Vorschriften gelegt. Die Regionen und autonomen Provinzen müssen in die Lage versetzt werden, schnell zu handeln, wenn die Anwesenheit von Grossraubtieren eine Bedrohung für die Bevölkerung und die Nutztiere darstellt», hiess es in einer Mitteilung.


