
Der Europäische Wolf besiedelt viele verschiedene Lebensräume: Von offenen Graslandschaften bis zu dichten Wäldern ist er überall zu finden.
Olle August
Der Verein CH Wolf teilte am Donnerstag mit, er habe den Kanton Schwyz bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Tote Tiere festgebunden
Wie die Organisation schreibt, wurden in einem Wald des Steifgebiets des Chöpfenberg-Wolfsrudels ein bereits «stark verwester Hirsch» und ein frisch aufgebrochenes Reh gezielt vor eine vom Kanton angebrachte Fotofalle platziert worden. Beide Tiere waren festgebunden. «Unweit davon stand ein provisorisch aufgestellter Ansitz mit Sicht und Schusslinie auf die Kadaver. An einer anderen Stelle wurde Hundefutter im Blickfeld einer Fotofalle platziert», heisst es in der Mitteilung.
Das Vorgehen des Kantons sei fragwürdig und verboten. «Nach der ungerechtfertigten Abschussverfügung versucht der Kanton nun auch noch die drei Welpen mitten im Kerngebiet mit verbotenen Anfütterungsstellen abzuschiessen», kritisiert CH Wolf. Die Bestückung von Lusserplätzen durch Jäger anlässlich der Lusserjagd sei für Wölfe verboten. Die Lusserjagd, die am 3. November beginnt, ist gemäss der Organisation nur für die Wildarten Dachs, der Baum- und Steinmarder, der Fuchs, der Marderhund und der Waschbär zulässig. «Da sich die Anfütterungsstellen im Kerngebiet des Chöpfenberg-Rudels befinden, muss davon ausgegangen werden, dass diese für die Wolfsjagd bestimmt sind», schreibt CH Wolf. Dies sei dreist.
«Effiziente Regulierung»
Der Kanton Schwyz wehrt sich gegen diese Darstellung. Remo Bianchi, Vorsteher des Amts für Wald und Natur des Kantons Schwyz, weist diese Vorwürfe auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zurück. Die Massnahme erlaube eine effiziente Regulierung, erklärte er. Es handle sich nicht um ein verbotenes Füttern von Wildtieren. Wölfe würden etwa auch mit Kadavern angelockt, um sie mit einem Sender auszustatten. Gemäss Bianchi wird nur Wild ausgelegt, das im Strassenverkehr zu Tode gekommen ist.
Die Regulation des Wolfsrudels sei mit einer separaten Verfügung angeordnet worden. «Es handelt sich also nicht um eine Jagd im eigentlichen Sinn», sagte er zu SRF.
Am 25. September hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein Regulierungsgesuch des Kantons Schwyz für das Chöpfenberg-Rudel bewilligt. Es dürfen bis zu zwei Drittel der 2025 geborenen Jungtiere erlegt werden.

Was für ein Kindergarten, dieser Verein CH-Wolf!