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Illegaler Handel mit Hundewelpen

Zwei Hundehändlern, die Welpen aus Italien und der Ukraine in die Schweiz schmuggelten, ist von den Behörden das Handwerk gelegt worden. Sie hatten mindesten 17 Welpen illegal ins Land eingeführt. Vier Welpen mussten wegen Seuchengefahr eingeschläfert werden.

 

 

Zwei Hundehändlern, die Welpen aus Italien und der Ukraine in die Schweiz schmuggelten, ist von den Behörden das Handwerk gelegt worden. Sie hatten mindesten 17 Welpen illegal ins Land eingeführt. Vier Welpen mussten wegen Seuchengefahr eingeschläfert werden.

Die beiden Hundeschmuggler aus Italien und der Ukraine haben seit September 2016 regelmässig Hundewelpen aus ihren Heimatländern illegal in die Schweiz eingeführt, wie die Eidgenössische Zollverwaltung am Freitag mitteilte. Diese hatte das Schmugglerteam zusammen mit dem kantonalen Veterinäramt Basel-Stadt geschnappt.

Impfzeugnisse gefälscht

Insgesamt konnte dem Duo der illegale gewerbsmässige Handel mit 17 Welpen nachgewiesen werden. Die Behörden gehen aber davon aus, dass noch weitere Tiere geschmuggelt wurden, wie Michael Steiner, Mediensprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung, auf Anfrage von Keystone-SDA erklärte.

Die Hundehändler fälschten Impfzeugnisse, verletzten tierseuchenpolizeiliche Vorschriften, umgingen Zollbestimmungen und drückten sich um Abgaben und Mehrwertssteuern. Dadurch erzielten sie höhere Gewinne. Die kleinen Hunde wurden über Internetplattformen mit gefälschten Dokumenten an Privatpersonen in verschiedenen Kantonen verkauft.

Wegen Tollwutrisikos eingeschläfert

Die aus der Ukraine eingeschmuggelten vier Welpen wurden wegen eines «akuten Tollwutrisikos» durch Veterinärdienste verschiedener Kantone eingeschläfert. Das Risiko bestand, weil in dem osteuropäischen Land die sogenannte urbane Tollwut auftritt. Ein weiterer Teil der 17 entdeckten Welpen war bereits bei den getäuschten Empfängern. Diese konnten die kleinen Hunde behalten, da offenbar keine rechtlichen oder veterinärärztlichen Bedenken bestanden.

Die beiden Hundehändler wurden von der Zollverwaltung angeklagt. Sie müssen mit einer Busse in der Höhe von mehreren Tausend Franken rechnen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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