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Im Wallis aktiver Wolf darf nicht geschossen werden

Die Walliser Regierung erteilt keine Abschussbewilligung für den im Wallis aktiven Wolf. Dies teilte sie am Freitag in einem Communiqué mit. Damit reagierte die Regierung auf dringliche Vorstösse aus dem Kantonsparlament.

sda |

 

 

Die Walliser Regierung erteilt keine Abschussbewilligung für den im Wallis aktiven Wolf. Dies teilte sie am Freitag in einem Communiqué mit. Damit reagierte die Regierung auf dringliche Vorstösse aus dem Kantonsparlament.

Der besagte Wolf hatte in den vergangenen Wochen insgesamt 80  Schafe gerissen - vor allem im Obergoms, im Binntal und im  Lötschental. Trotzdem dürfe das Tier nicht geschossen werden, da die  «Kriterien gemäss geltendem Recht und dem Konzept Wolf» nicht alle  erfüllt seien, heisst es weiter.

Denn laut der für die Beurteilung der Situation zuständigen  interkantonalen Kommission waren die angegriffenen Viehherden  mehrheitlich nicht genügend vor Wolfsattacken geschützt.

Vertreter der Oberwalliser CVP hatten am Freitagmorgen im  Kantonsparlament zwei dringliche Vorstösse eingereicht, in denen sie  forderten, dass die Regierung die Abschusskriterien für Wölfe  herabsetzen soll.

In ihrem Communiqué betonte die Regierung zwar, dass sie die  Abschussbewilligung nicht erteilen kann, doch wird deutlich, dass  auch sie sich weniger strenge Kriterien wünscht. Sie wolle die  Situation nun klären, schreibt die Regierung.

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