Die Walliser Regierung erteilt keine Abschussbewilligung für den im Wallis aktiven Wolf. Dies teilte sie am Freitag in einem Communiqué mit. Damit reagierte die Regierung auf dringliche Vorstösse aus dem Kantonsparlament.
Der besagte Wolf hatte in den vergangenen Wochen insgesamt 80 Schafe gerissen - vor allem im Obergoms, im Binntal und im Lötschental. Trotzdem dürfe das Tier nicht geschossen werden, da die «Kriterien gemäss geltendem Recht und dem Konzept Wolf» nicht alle erfüllt seien, heisst es weiter.
Denn laut der für die Beurteilung der Situation zuständigen interkantonalen Kommission waren die angegriffenen Viehherden mehrheitlich nicht genügend vor Wolfsattacken geschützt.
Vertreter der Oberwalliser CVP hatten am Freitagmorgen im Kantonsparlament zwei dringliche Vorstösse eingereicht, in denen sie forderten, dass die Regierung die Abschusskriterien für Wölfe herabsetzen soll.
In ihrem Communiqué betonte die Regierung zwar, dass sie die Abschussbewilligung nicht erteilen kann, doch wird deutlich, dass auch sie sich weniger strenge Kriterien wünscht. Sie wolle die Situation nun klären, schreibt die Regierung.