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Immer mehr erneuerbare Gase – so sollen es mehr werden

sda |

 

Der Anteil erneuerbarer Gase nimmt in der Schweiz zu. Biogas, Biomethan und grüner Wasserstoff machen derzeit acht Prozent des Gasabsatzes aus. Bis 2030 will die Branche 15 Prozent erreichen, bis 2040 50 Prozent, und bis 2050 die vollständige Dekarbonisierung.

 

Zum wachsenden Anteil erneuerbarer Gase im Schweizer Gasnetz hat die stark gestiegene Inlandproduktion beigetragen, wie es in einer Mitteilung des Verbandes der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) vom Dienstag heisst.

 

Allerdings beklagt der VSG, dass das Potenzial an einheimischer erneuerbarer Gasproduktion noch zu wenig ausgeschöpft werde. Der Grund sei mangelhafte staatliche Förderung. Alle Anstrengungen seien bisher von der Branche und den Gaskonsumenten getragen worden.

 

Im Jahr 2022 betrug der Anteil erneuerbarer Gase im Schweizer Gasnetz 7,7%. Im Vorjahr waren es noch 5,5%. «Zu dieser positiven Entwicklung hat die stark gestiegene Inlandproduktion von 419 GWh im 2021 auf 476 GWh im 2022 beigetragen», schreibt der Verband. 2022 gingen vier neue Anlagen ans Netz, darunter die erste industrielle Anlage zur Produktion vom Biomethan aus grünem Wasserstoff und CO2 beim Regiowerk Limeco in Dietikon ZH.

 

Gemäss VSG gibt es in der Schweiz 41 Anlagen, die erneuerbares Gas produzieren und direkt ins Netz einspeisen. Neben der einheimischen Produktion spielen auch Biogasimporte eine wichtige Rolle. Diese konnten im vergangenen Jahr von 1’830 GWh auf 2’135 GWh gesteigert werden. 

 

Um den Ausbau zu beschleunigen, fordert der VSG folgende Massnahmen:

 

  • Rasche Schaffung eines Fördermodells für die Einspeisung von erneuerbaren Gasen durch den Bund, welches gleich lange Spiesse zur Förderung der Stromproduktion aus Biogas schafft. Das aktuell im Rahmen des revidierten CO2-Gesetzes vorgesehene Modell ist der Stromförderung allerdings nicht ebenbürtig und der definierte finanzielle Rahmen ist völlig ungenügend. So wird weiterhin die weniger effiziente Stromproduktion aus erneuerbaren Gasen bevorzugt.  
  • Vereinfachung der raumplanerischen Auflagen, damit Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Gasen einfacher bewilligt werden können. Insbesondere das grosse Potenzial in der Landwirtschaft kann nur genutzt werden, wenn solche Anlagen Teil der landwirtschaftlichen Produktion sein können. Der Vollzug des bäuerlichen Bodenrechts ist zudem so anzupassen, dass nicht-landwirtschaftliche Akteure finanzielle Beteiligungen an Biogasanlagen auf Landwirtschaftsland eingehen dürfen. Die hohen Anfangsinvestitionen sind für Landwirte eine grosse Hürde.  
  • Power-to-Gas-Anlagen sind von den Netznutzungskosten zu befreien. Diese Anlagen machen elektrische Energie langfristig speicherbar und können einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Winter leisten. Um die Wirtschaftlichkeit zu fördern, sollten sie daher von Netznutzungsentgelten befreit werden. Die aktuelle von der nationalrätlichen Energiekommission vorgesehene Lösung schränkt das Potenzial von Power-to-Gas-Anlagen ein und bevorteilt die Rückeinspeisung von Strom gegenüber der Verwendung als Treib- und Brennstoff.  
  • Anerkennung der Importe von erneuerbaren Gasen aus dem europäischen Ausland. Solche Importe werden von den Behörden mit dem Import von fossilem Gas gleichgesetzt und mit der CO2-Abagbe belastet. Diese widersinnige Praxis sollte endlich aufgehoben werden. 

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