Seit dem 1. Juli 2025 müssen alle Kälber, die den Geburtsbetrieb im Alter von weniger als 57 Tagen verlassen, gegen Atemwegserkrankungen geimpft werden, ausser bei klar definierten Ausnahmen.
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Das Vermerken der Impfdatums auf dem Begleitdokument ist keine Pflicht. Für die Kälbermästerinnen und Kälbermäster würde der Eintrag die Arbeit deutlich vereinfachen, schreibt der SKMV.
«Erleichtert Planung»
Mit einem Vermerk wäre sofort ersichtlich, welches Tier wann geimpft wurde. «Das erleichtert die Planung der zweiten Impfung», so der Verband. Zudem würde die Tiergesundheit gestärkt. Der Verband ruft alle Produzenten dazu auf, diese Massnahme konsequent umzusetzen. «Damit sind die Tiere bestmöglich geschützt und die Vorteile der Kälberimpfung kommen voll zum Tragen», hält der SKMV fest.
Die Fachkommission Viehwirtschaft des Schweizerischen Bauernverbandes hat, nach Einigkeit in der Branche, am 27. Januar 2025 beschlossen, die Impfung von Handelstränkern bereits auf Geburtsbetrieben gegen Kälbergrippe für zunächst drei Jahre als obligatorische Massnahme in die QM-Anforderungen aufzunehmen.
Tiergesundheit verbessern
Seit dem 1. Juli 2025 ist sie für alle Kälber auf Geburtsbetrieben flächendeckend vorgeschrieben, die verkauft werden sollen. Die Impfung soll mindestens 14 Tage vor dem Verkauf durchgeführt werden, um eine Immunität vor der Umstallung zu erzielen. Eine zweite Impfung erfolgt anschliessend wiederum obligatorisch auf dem Folgebetrieb.
Ziel der Impfung: Den Schutz der Kälber gegenüber den Erregern der Kälbergrippe herbeiführen, wobei die viralen Erreger als Wegbereiter bakterieller Sekundärinfektionen im Fokus stehen. Mit einer verbesserten Tiergesundheit soll der Einsatz von Antibiotika sinken und eine bessere Wirtschaftlichkeit erreicht werden.