Auf einem Bahndamm in Lugano ist im Sommer wilder Gentech-Raps gewachsen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigte am Freitag einen für den Abend angekündigten Bericht der Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens. Die Freisetzung von GV-Raps ist in der Schweiz verboten.
Entdeckt wurde der illegale Raps im Rahmen eines neuen Monitoringsystems des BAFU. Dieses soll ermöglichen, die Existenz von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Umwelt frühzeitig zu erkennen. Ausser in Lugano seien Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen auch ausserhalb der Laboratorien der Universitäten Basel, Lausanne und Zürich nachgewiesen worden, informierte das BAFU.
Labors und Transportwege als mögliche Ursache
Labors und Transportwege gelten als mögliche Quellen für die Verbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen und würden gemäss BAFU im Monitoring intensiv beobachtet. Nach heutigem Wissensstand sei durch die festgestellten Pflanzen, die sofort entfernt wurden, kein Schaden an Gesundheit, Umwelt oder Infrastruktur entstanden.
Auch Ackerschmalwand ausserhalb des Labors entdeckt
Beim Aufbau des freiwilligen Monitoringsystems wurden im Jahr 2011 Proben von Ackerschmalwand bei Laboratorien der Universitäten Zürich, Basel, Lausanne und Freiburg genommen und analysiert.
Dabei wurden in Basel, Lausanne und Zürich einzelne gentechnisch veränderte Pflanzen ausserhalb von Labors nachgewiesen. Die betroffenen Laboratorien wurden gemäss BAFU aufgefordert, alle möglichen Austrittswege zu analysieren und zusätzliche Sicherheitsmassnahmen zu evaluieren.
Ein weiteres Projekt dient der langfristigen Überwachung von gentechnisch veränderten Pflanzen entlang von Transportwegen. Bei einer der Untersuchungen wurden beim Bahnhof Lugano gentechnisch veränderte Rapspflanzen gefunden. Der Kanton Tessin habe die Pflanzen gemäss der Freisetzungsverordnung entfernt und wird analysieren, woher sie stammen.
Bis Ende November 2013 Moratorium
Noch bis Ende November 2013 gilt in der Schweiz ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Das heisst, dass solche Pflanzen nur versuchsweise und mit Bewilligung freigesetzt oder angebaut werden dürfen.
Auch der Austritt von gentechnisch veränderten Pflanzen aus Laboratorien oder Gewächshäusern ist möglichst zu minimieren, damit sich gentechnisch veränderte nicht mit unveränderten Pflanzen kreuzen.