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Initianten der Landschaftsinitiative überrascht vom Nationalrat

Überraschend hat der Nationalrat am Donnerstag im Raumplanungsgesetz einer Mehrwertabgabe auf neueingezontem Bauland zugestimmt. Noch überraschender hat er beschlossen, dass künftig überdimensionierte Bauzonen reduziert werden müssen. Er schafft damit die Voraussetzung für den Rückzug der Landschaftsinitiative.

sda |

 

 

Überraschend hat der Nationalrat am Donnerstag im Raumplanungsgesetz einer Mehrwertabgabe auf neueingezontem Bauland zugestimmt. Noch überraschender hat er beschlossen, dass künftig überdimensionierte Bauzonen reduziert werden müssen. Er schafft damit die Voraussetzung für den Rückzug der Landschaftsinitiative.

Die Initiative «Raum für Mensch und Natur» fordert ein Ende der  Zersiedelung und Zerstörung von Kulturland. Die Teilrevision des  Raumplanungsgesetzes soll ein indirekter Gegenvorschlag zum  Volksbegehren werden.

Passiert die Vorlage in dieser Form die Schlussabstimmungen,  ziehen die Initianten ihr Begehren zurück, wie Otto Sieber,  Zentralsekretär von Pro Natura und Mitglied des Initiativkomitees  der Nachrichtenagentur sda sagte.

Möglich wird dies mit zwei weitgehenden Bestimmungen: Einerseits  steht im Gesetz neu explizit, dass überdimensionierte Bauzonen  reduziert werden müssen. Kantone dürfen künftig nur noch  Bauzonenreserven für 15 Jahre haben. Der Bundesrat hätte eine  implizite Formulierung derselben Pflicht bevorzugt.

Geldsegen teilen

Andererseits hat der Nationalrat - wie zuvor der Ständerat -  einer Mehrwertabgabe zugestimmt: Wenn eine Parzelle bei einer  Neueinzonung in Bauland an Wert gewinnt, wird neu eine Abgabe von  mindestens 20 Prozent fällig. Dies jedoch erst, wenn das Land  tatsächlich dauerhaft überbaut oder verkauft wird.

Mit dieser Abgabe hat die grosse Kammer ein Mittel geschaffen, um  die Redimensionierung von Bauzonen zu entschädigen. Diese  «eierlegende Wollmilchsau» habe der Raumplanung bisher gefehlt,  sagte Beat Flach (GLP/AG).

Das neue Instrument erlaube es, dass mit Bauland haushälterisch  umgegangen werde, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Zudem sei es  «nichts als gerecht, wenn ein Grundeigentümer, der ohne sein Zutun  mit einem Planungsentscheid des Gemeinwesens über Nacht zum  Millionär wird, zumindest einen Teil dieses Mehrwertes der  Allgemeinheit zurückgibt». Mit diesem Geld könnten Planungsverlierer  entschädigt werden.

«Keine Planwirtschaft»

Die Opposition gegen diese «Zwangsabgabe» war auf der rechten  Seite des Rates gross. Die Schweiz brauche keinen Sozialismus und  keine Planwirtschaft, erklärte Christian Wasserfallen (FDP/BE) und  prophezeite ein Milliardendebakel. Die Abgabe werde niemals  funktionieren und vor allem Juristenfutter liefern.

Der Nationalrat hatte die Mehrwertabgabe bei seiner Erstberatung  im Herbst 2011 deutlich abgelehnt. In seiner neuen Zusammensetzung  hat er dieser nun mit 117 zu 71 Stimmen deutlich befürwortet. Vor  allem die CVP stimmte am Donnerstag viel geeinter als im vergangenen  Herbst. Die Zustimmung aller kantonalen Bau-, Planungs- und  Umweltdirektoren zu diesem Punkt, vereinfachte wohl die  Entscheidfindung.

Mit Hilfe der SP ergänzte die SVP den Artikel mit einer  Einschränkung: Die Abgabe soll verringert werden, wenn auf  selbstgenutztem Land, das ein- oder umgezont wird,  landwirtschaftliche, gewerbliche oder industrielle  Ersatzliegenschaften gebaut werden.

Zersiedelung stoppen

Dass die grosse Kammer mit 95 zu 83 Stimmen und gegen den Willen  des Bundesrates auch der Reduktion von überdimensionierten Bauzonen  zustimmte, kam überraschend.

Mit Boden müsse haushälterischer als bisher umgegangen werden,  sagte Beat Jans (SP/BS). Wo üppig Bauzonen ausgeschieden würden, wo  es zu grosse Bauzonen habe, werde sehr verschwenderisch mit dem  Boden umgegangen. «Dort entstehen Baulücken, dort wird zersiedelt.  Dort geht sehr viel Fruchtfolgefläche verloren.»

Es gehe darum, dass nur so viel Bauland eingezont werde, «wie wir  für die nächsten 15 Jahre tatsächlich brauchen», sagte Flach. Ist  mehr eingezont, so muss rückgezont werden. Flach erinnerte daran,  dass diese Regelung schon alt aber nicht immer eingehalten worden  sei. Es gehe nun darum, dass Gesetze eingehalten würden.

Die Rechte hingegen wollte keine «gesamtschweizerische  Zwangslösung». Die Reduktion überdimensionierter Bauzonen sei eine  «Überreaktion», sagte Daniel Fässler (CVP/AI). Es solle weiterhin  den Kantonen überlassen bleiben, Gegensteuer zu geben.

Mit der Zustimmung zur Version des Ständerates, wonach neue  Siedlungen schwergewichtig geplant werden sollen, die auch mit dem  öffentlichen Verkehr angemessen erschlossen sind, hat die grosse  Kammer gegen den Willen der Bürgerlichen noch eine weitere Differenz  aus dem Weg geschaffen.

Dennoch bleiben mehrere kleinere Differenzen zum Ständerat,  weshalb die Gesetzesvorlage in eine dritte Runde geht.

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