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Initiative gegen Stacheldraht zurückgezogen

lid/blu |

 

Nachdem der St. Galler Kantonsrat sich Anfang Woche beim Gegenvorschlag zur Tierleid-Initiative auf einen Kompromiss einigen konnte, haben die Initianten die Initiative wie angekündigt, zurückgezogen.

 

Da die Tierleid-Initiative im Kantonsrat keine Mehrheit fand, wurde ein Gegenvorschlag ausgearbeitet. Der St. Galler Kantonsrat hat diesen Gegenvorschlag mit einigen Anpassungen und Konkretisierungen am 20. April definitiv gutgeheissen.

 

Während Sömmerung erlaubt

 

Beim Gegenvorschlag hat sich das St. Galler Kantonsparlament Anfang Woche auf einen entscheidenden Kompromiss einigen können, der vorsieht, dass das Stacheldrahtverbot im ganzen Kantonsgebiet gelten soll – mit einer Ausnahme: Auf Rindviehweiden in Sömmerungsgebieten darf weiterhin Stacheldraht verwendet werden. Sobald dort aber keine Tiere mehr weiden, muss der Draht abmontiert und auf den Boden gelegt werden. Eine weitere Anpassung beinhaltet die Frist-Verkürzung für den Auf- oder Abbau von mobilen Zäunen, die noch nicht oder nicht mehr gebraucht werden.

 

Das Initiativkomitee hat nun wie angekündigt, die Initiative zurückgezogen, wie aus einer gemeinsamen des Initiativkomitees, des St. Galler Bauernverbandes und des Volkswirtschaftsdepartements herausgeht. Die grundsätzliche Stossrichtung der Initianten, unnötiges Tierleid zu verhindern, sei von Beginn weg breit mitgetragen worden. Im Zentrum der politischen Diskussion seien vor allem die Verhältnismässigkeit der vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen sowie die sachgerechte Umsetzung der geforderten Massnahmen gestanden.

 

Initianten wollen bei Rückbau helfen

 

Im nun beschlossenen Kompromiss sähen die Initianten wie die direkt betroffene Land- und Alpwirtschaft eine sachgerechte und praktikable Lösung. Der Gegenvorschlag ist dem Referendum unterstellt. Sollte dieses ungenutzt bleiben, können die entsprechenden Gesetzesänderungen in Kraft treten.

 

Für alle Beteiligten ist klar, dass insbesondere der Rückbau von nicht mehr genutzten Zäunen und Stacheldrähten eine sehr grosse Aufgabe darstellt. Seitens der Initianten aus der Jägerschaft und den Naturschutzorganisationen wurde bereits bei Beginn der Diskussion angeboten, die Land- und Forstwirtschaft beim Rückbau der Zäune zu unterstützen. Dieses Angebot erneuern die Initianten in ihrem Rückzugsschreiben an die Regierung erneut.

 

Für Bauernverband eine Verbesserung

 

Für den St. Galler Bauernverband bedeutet der Gegenvorschlag eine deutliche Verbesserung gegenüber der Initiative. «Das flächendeckende Stacheldrahtverbot ist vom Tisch, die Sicherheit der Nutztiere auf den Alpen kann weiterhin gewährleistet werden. Zudem ist der Einsatz der Weidenetze klarer definiert», lässt sich Andreas Widmer, Geschäftsführer St.Galler Bauernverband, in der Mitteilung zitieren.

 

Für die Land- und Alpwirtschaft bedeute dies einen höheren Ressourcenaufwand. Doch wolle man einen Beitrag für eine gemeinsame Nutzung des Lebensraumes leisten. «Nicht nur die natürliche Koexistenz von Nutz- und Wildtieren ist den Bäuerinnen und Bauern ein Anliegen, sondern auch die einvernehmliche Nutzung des Lebensraumen durch die verschiedenen Akteure», so Widmer weiter.

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