Die Prüfung der Unterschriftenlisten hat ergeben, dass von insgesamt 138’237 eingereichten Unterschriften 137’193 gültig sind, wie die Bundeskanzlei am Montag mitteilte. Damit sei die Initiative formell zustande gekommen.
Laute Feuerwerke nur noch auf Gesuch
Die Initianten wollen Menschen, Tiere und die Umwelt vor lärmigem Feuerwerk schützen. Dafür fordern sie ein Verbot von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen. Diese sollen in der Schweiz weder verkauft noch abgebrannt werden dürfen. Laute Feuerwerke wollen die Initiantinnen und Initianten nur noch an überregionalen Anlässen zulassen. Die zuständigen Kantone sollen auf Gesuch hin knallende Feuerwerke bewilligen dürfen.
Private hingegen sollen – etwa an der Bundesfeier am 1. August und an Silvester – nur noch Feuerwerke abbrennen dürfen, die keinen Lärm erzeugen. Nicht nur sensible Menschen und kleine Kinder, sondern auch Haus- und Wildtiere versetze die Knallerei in Stress und Panik, oft über mehrere Tage, schreibt das Initiativkomitee zu seinem Begehren.
Zwei Jahre nach Annahme in Kraft
In Kraft treten müssten die Einschränkungen spätestens zwei Jahre nach der Annahme des neuen Verfassungsartikels 74a durch Volk und Stände. Artikel 74 der Bundesverfassung regelt bereits den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.
Getragen wird die Initiative vom Verein Feuerwerksinitiative, Partner sind der Schweizer Tierschutz STS, Vier Pfoten, die Stiftung für das Tier im Recht und die Fondation Franz Weber. Zahlreiche weitere Tierschutz- und Umweltorganisationen unterstützen die Initiative. Parteien sind nicht mit von der Partie.


Wir hoffen das auch die Bauern bei der Abstimmung sich für das Verbot einsetzen.
DENKT AUCH AN DIE EIGENEN TIERE.
und an die Menschen, danke Walter.