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Initiative: Von Hornkuh zu Naturkuh

 

Die zweite Hornkuh-Initiative heisst neu «Für gentechfreie Viehzucht (Naturkuh-Initiative)». Deren Text ist von der Bundeskanzlei genehmigt worden. Unterschriften werden aber vorerst nicht gesammelt.

 

Die Initiative betrifft Kühe und Ziegen: Sie fordert ein Verbot der Enthornung, der Zucht gentechnisch veränderter Tiere und ein Einfuhrverbot gentechnisch veränderter Tiere und von deren genetischem Material. Zum Vergleich: Die erste Hornkuh-Initiative hatte kein Verbot, sondern einen Beitrag für horntragende Tiere gefordert.

 

Der Text sei von der Bundeskanzlei genehmigt, schreibt Armin Capaul im aktuellen «Mitternachts-Newsletter». Unterschriften sammelt die IG Hornkuh aber vorerst nicht. Die IG warte mit dem Start dazu ab und beobachte, was im Bundeshaus betreffend Hörnerfranken entschieden werde, heisst es. Derzeit ist im Parlament eine Motion von Ständerat Roberto Zanetti hängig, die einen angemessenen Beitrag für horntragende Tiere fordert.

 

Eidgenössische Volksinitiative «Für gentechfreie Viehzucht (Naturkuh-Initiative)»

 

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 80 Abs. 2 bis 2
bis Verboten sind:
a. die Enthornung von Tieren der Rinder- und Ziegengattung;
b. die Zucht gentechnisch veränderter Tiere der Rinder- und Ziegengattung;
c. die Einfuhr gentechnisch veränderter Tiere der Rinder- und Ziegengattung und von deren genetischem Material.

 


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