Teilinvalide Bauern erhalten oft keine Invalidenrente, weil sie in einem anderen Beruf mehr verdienen würden. Das dürfe nicht sein, finden zwei Bauernpolitiker. Der Bundesrat will aber keine Sonderregelung für Bauern.
Teilinvalide Bauern fallen bei der Invalidenversicherung (IV) oft durch die Maschen. «Sie haben in vielen Fällen weder Anspruch auf eine Rente noch Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen der IV», bemängelt Nationalrat Hansjörg Hassler (BDP, GR) in einer Interpellation. Das Hauptproblem sei, dass heute einem Teilinvaliden, der seinen Betrieb noch zu 50 Prozent führen könnte und ihn tatsächlich mithilfe seiner Familie auch immer noch führe, von der IV eine Betriebsaufgabe zugemutet werde. Dies, weil teilinvalide Bauern bei einem Berufswechsel im neuen Beruf mehr verdienen könnten als im angestammten Beruf als Landwirt.
Eher tiefe Einkommen für Bauern
«Das Problem für diese Bauern ist, dass in der Landwirtschaft generell eher tiefe Einkommen erzielt werden», erklärt Christian Kohli, Leiter Geschäftsbereich Versicherungen beim Schweizerischen Bauernverband (SBV). Er hoffe, dass die IV die Rechtspraxis wieder etwas zugunsten der Bauern ändere. Denn eine Gesetzesänderung im aktuellen politischen Umfeld durchzusetzen, sei kaum realistisch. «Die laufenden IV-Revisionen zielen genau darauf ab, dass dieser Mechanismus der Wiedereingliederung von teilinvaliden Leuten in anderen Berufen gestärkt wird», fügt er an. Kohli ruft zudem die Treuhänder auf, nicht um jeden Preis tiefe Einkommen auszuweisen.
Familienbetriebe müssen aufgeben
Nationalrat Jakob Büchler (CVP, SG) stört sich daran, dass durch die IV-Regelung Familienbetriebe zur Aufgabe gezwungen würden, bei denen ein Hofnachfolger weiterfahren möchte: «Wenn ein minderjähriger Bub da ist, der Freude hat an der Landwirtschaft, dann sollte man die Zeit bis zur Hofübergabe überbrücken.» Er will deshalb in der Herbstsession eine Motion einreichen. Bei einem teilinvaliden Landwirt soll demnach als Referenzeinkommen nicht mehr das anderer Branchen herangezogen werden.
Stattdessen soll das durchschnittliche Einkommen innerhalb des Bauernstandes berücksichtigt werden. Büchler will eine schnelle Lösung. Es wäre ihm deshalb recht, wenn dies über eine geänderte Rechtspraxis statt über eine Gesetzesänderung erreicht werden könnte.
Der Bundesrat erachtet indes gemäss der Antwort auf die Interpellation Hassler eine Sonderregelung für Landwirte als «weder angezeigt noch notwendig».


