In die Landwirtschaftspolitik kommt wieder Bewegung. Der Ständerat stellt sich hinter die vor knapp zwei Jahren sistierte und nun neu aufgelegte Vorlage für die Agrarpolitik nach 2022. Grüne und SP hätten sich allerdings mehr Tempo und mehr Verbindlichkeit zu Gunsten von Klima und Tierwohl gewünscht.
Vor fast zwei Jahren hatte das Parlament die Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) auf Eis gelegt und eine Langzeitperspektive verlangt, die auch Themen wie Ernährungssicherheit und Food Waste beinhalten sollte. Der Bundesrat legte diesen Bericht im Sommer vor und erntete im Ständerat Zustimmung.
Gesamte Wertschöpfungskette
Die Regierung skizziert den Weg der Land- und Ernährungswirtschaft bis 2050. Einbezogen hat sie die gesamte Wertschöpfungskette, vom Bauernbetrieb über Zwischenhandel und Verarbeitung bis auf den Teller. Die Landwirtschaft soll nachhaltig sein und mehr zur Ernährungssicherheit beitragen können als heute.
Gestützt auf den Bericht beantragte der Bundesrat, die Agrarpolitik gestaffelt umzusetzen, und er empfahl Streichungen aus der ursprünglichen Vorlage, denen der Ständerat folgte. Mit 42 zu 0 Stimmen hiess er Änderungen im Landwirtschaftsgesetz gut und mit 41 zu 0 Stimmen Anpassungen im Tierseuchengesetz.
«Sehr minimalistische Agrarpolitik»
Diese Beschlüsse bilden die zweite Etappe der Umsetzung der AP22+. Der erste Schritt waren die bereits bewilligten Massnahmen zur Verminderung der Risiken durch Pestizide «Parlamentarischen Initiative 19.475, «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». Die dritte Etappe soll eine weitergehende Reform ab 2030 sein. Im Fokus soll das gesamte Ernährungssystem stehen.
Die Mehrheit und der Bundesrat verfolgten eine «sehr minimalistische» Agrarpolitik, kritisierte Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) in der Eintretensdebatte. Innovatives und auch Klima-Massnahmen fehlten in der Vorlage. Sie und ihre Fraktionskollegin Maya Graf (BL) forderten Tempo für den Klimaschutz.
Keine Klimaziele im Landwirtschaftsgesetz
Der Rat verzichtete aber auf die von Rot-Grün geforderte ausdrückliche Verankerung der Klimaziele im Landwirtschaftsgesetz – es ging um die Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen. Eine Minderheit wollte eine Bestimmung in das Landwirtschaftsgesetz aufnehmen, nach welcher Massnahmen des Bundes zur Anpassung an den Klimawandel und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen sollen.
Für die Mehrheit verwies Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) auf übergeordnete Massnahmen. Die Ergänzung sei deshalb nicht nötig.
«Verbot von Traktoren»
Die Landwirtschaft sei vom Klimawandel existenziell betroffen und nehme das Thema ernst, begründete Hegglin den Verzichtantrag der Mehrheit. «Die Ziele des Bundesrates im Klimabereich sind aus Sicht der Mehrheit wichtig und unterstützenswert. Sie sind auch dann verbindlich, wenn sie nicht explizit im Landwirtschaftsgesetz verankert sind», sagte Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG).
Für die Mehrheit der Kommission wäre widersprüchlich, in Zeiten, in welchen der Bund ein Ölkraftwerk baut, welches pro Tag 1,8 Millionen Liter Diesel verbrennt, eine solche Bestimmung für die Landwirtschaft aufzunehmen «Diese könnte unter Umständen gar ein Verbot von Traktoren vorsehen, die mit Diesel betrieben werden, oder deren Betrieb einschränken. Für die Mehrheit der Kommission wäre es wichtiger, bei der Reduktion von Food Waste anzusetzen. Das würde auch massgeblich den CO2-Ausstoss verringern», sagte Hegglin. Der Ständerat lehnte mit 32 zu 12 Stimmen den Antrag einer rot-grünen Minderheit ab.
Kein Ausbaupfad Tierwohl
Mit einem Ausbaupfad «Tierwohl» wollte Rot-Grün weiter gehen, unterlag aber. Man könne betriebswirtschaftlich denken oder das hohe Tierschutzniveau halten oder gar erhöhen, sagte Roberto Zanetti (SP/SO) dazu. Bauern, die investieren wollten, bräuchten einen Wegweiser. So hätte die Beteiligung an den besonders tierfreundlichen Produktionsformen für die einzelnen Tierkategorien bis 2035 bei mindestens 95 Prozent festgelegt werden sollen. Der Bundesrat soll Zwischenziele festlegen, um diesen Ausbaupfad zu erreichen. Die Branchen- und Produzentenorganisationen sollen entsprechende Massnahmen ergreifen und Bericht erstatten.
Die Teilnahme an Tierwohlprogrammen sei bereits hoch, hielt Hegglin namens der Mehrheit dagegen. Die Teilnahme variiere je nach Tierart zwischen 80 und 90 Prozent und sei somit auch im internationalen Vergleich sehr hoch. «Ein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Mehrheit aktuell nicht», sagte Hegglin.
Es sei eher ein Wegweiser für investitionswillige Bäuerinnen und Bauern, sagte Zanetti. «Passieren tut eigentlich gegenüber dem heutigen Zustand nicht wahnsinnig viel. Es soll aber verhindern, dass es zu einer Verschlechterung kommt. Eigentlich bloss das», führte er aus. Der Ständerat lehnte den Ausbaupfad «Tierwohl» mit 32 Nein- zu 11 Ja-Stimmen ab
Kein Absenkpfad Treibhausgasemissionen
Ebenso hätten SP und Grüne einen Absenkpfad für Treibhausgasemissionen festschreiben wollen. Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sollten so bis 2030 um 20 Prozent und bis 2040 um 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Die Treibhausgasemissionen der Ernährung sollen auch eingeschlossen werden. Sie sollen bis 2030 um 25 Prozent und bis 2040 um 45 Prozent gegenüber dem Niveau von 2020 reduziert werden. Die betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen sollen einbezogen werden.
Roberto Zanetti (SP/SO) forderte einen gesetzlichen Auftrag an die Bauern, so wie es ihn beispielsweise für die Industrie gebe. Um die Absenkung stetig voranzubringen, müsse früh begonnen werden. «Es sind jetzt schon 15 Prozent reduziert worden. Das erste Ziel bis 2030 zu erreichen, wäre ein Klacks. Bis 2040 wären 30 Prozent zu reduzieren, bis 2050 40 Prozent. Der Bundesrat und die Mehrheit sagen: Schauen wir mal, wies rauskommt. 2048 werden sie dann wahrscheinlich sagen: So, jetzt müssen wir massiv runterschrauben», warnte Zanetti. Die Landwirtschaft sei der einzige Bereich, wo nicht gesetzlich geregelt sei, wie mit Treibhausgasen umgegangen werden solle.
Die Landwirtschaft selber sei vom Klimawandel existenziell betroffen. «Und ich meine auch, dass sie diese Thematik sehr ernst nimmt. Im Postulatsbericht hat der Bundesrat ja festgehalten, dass die Treibhausgase der Produktion im Jahr 2050 mindestens 40 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen sollen. Die Ziele sind formuliert. Sie sind ambitiös. Wie und mit welchen Massnahmen sie erreicht werden können, braucht eine vertiefte Prüfung», sagte Hegglin weiter. Das sah auch die Mehrheit so. Der Absenkpfad «Treibhausgasemissionen» wurde mit 30 Nein- zu 10 Ja-Stimme versenkt.
Beiträge an Ernteversicherungen
Weiter strich der Ständerat Beiträge an Beratungskosten zu Gunsten der Biodiversität. Die Mehrheit hatte dazu geltend gemacht, dass vor allem Beratungsbüros von dieser Bestimmung profitieren würden. Im Sinn des Bundesrates verzichtete der Ständerat auch auf die Anpassung des ökologischen Leistungsnachweises für Direktzahlungen.
Hingegen soll nach dem Willen des Ständerates der Bund Beiträge an privatwirtschaftliche Ernteversicherungen leisten können. Bedingung ist, dass diese Versicherungen grossräumige Risiken wie Trockenheit oder Frost abdecken. Verbessert hat der Ständerat auch die soziale Absicherung für auf Bauernbetrieben mitarbeitende Familienmitglieder.
Folgeaufträge
Der Ständerat will dem Bundesrat zudem Folgeaufträge erteilen: Zunächst soll er seinen skizzierten Konzeptvorschlag zur Zukunft der Agrarpolitik in eine Botschaft für die nächste Etappe der Agrarpolitik ummünzen und diese bis Ende 2027 vorlegen. Mit einer zweiten Motion gab der Ständerat dem Bundesrat den Auftrag, die ursprünglich mit der AP22+ geplante, aber aus der Neuauflage gestrichene Revision des Bodenrechts mit einer eigenen Vorlage neu aufzugleisen.
Mit 25 zu 15 Stimmen überwies der Rat schliesslich ein Postulat, das vom Bundesrat eine Analyse der Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt fordert. Hintergrund des Vorstosses ist die Konzentration im Agrar- und Lebensmittelmarkt.
Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik
Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 den Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» gutgeheissen. Darin wird aufgezeigt, wie die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft künftig einen noch grösseren Beitrag an die Ernährungssicherheit leisten kann. Miteinbezogen in die Überlegungen wird das gesamte Ernährungssystem von der Produktion bis zum Konsum. Umgesetzt werden soll die Strategie in drei Etappen. Die Vision des Bundesrats für 2050 lautet: Ernährungssicherheit durch Nachhaltigkeit von der Produktion bis zum Konsum.
Der Bundesrat zeigt auf, wie die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft im Zeithorizont 2050 dieses Ziel erreichen kann. Wichtig ist unter anderem die inländische Produktion. So soll die Landwirtschaft im Jahr 2050 weiterhin mehr als die Hälfte der nachgefragten Lebensmittel herstellen. Die Arbeitsproduktivität soll gegenüber 2020 um 50 Prozent gesteigert und die Treibhausgasemissionen der Produktion sollen mindestens 40 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen.
Im Vergleich zu heute sollen die Lebensmittelverluste in der gesamten Wertschöpfungskette um drei Viertel reduziert werden.
Vier Stossrichtungen
- Erstens soll die Land- und Ernährungswirtschaft Böden und das Wasser schonend nutzen, den Auswirkungen des Klimawandels vorausschauend begegnen und dabei die Lieferketten stabil halten.
- Zweitens soll die Lebensmittelproduktion klima-, umwelt- und tierfreundlich sein: Landwirte sollen die Produktion von erneuerbarer Energie erhöhen, darauf achten, dass weniger Dünger respektive Hofdünger in die Umwelt gelangt und Risiken durch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vermindern.
- Drittens soll die nachhaltige Wertschöpfung gestärkt werden. Die Land- und Ernährungswirtschaft soll wettbewerbsfähiger werden und auf Trends wie den sinkenden Fleischkonsum oder die steigende Nachfrage nach pflanzlichen Nahrungsmitteln aufsteigen. Stärkung der Wertschöpfung heisst für den Bundesrat auch einfachere agrarpolitische Instrumente und weniger administrativer Aufwand.
- Viertens: Die Konsumenten werden in die Pflicht genommen. Sie sollen informiert sein über Produktionsmethoden und Bescheid wissen, wie sich diese auf das Klima oder das Wohl der Tiere auswirken. Auch sollen sie auf gesunde Ernährung achten und keine noch geniessbaren Lebensmittel wegwerfen.



DAS LEISE STERBEN
Warum wir eine landwirtschaftliche Revolution brauchen , um eine gesunde ZUKUNFT zu haben.
Die oberen 10 cm Humus auf unserer Erde sind für die Menschheit maßgebend für das weiterleben der Kommenden Generationen
Dafür müssen alle sorge Tragen denn wir haben nun mal nur diese eine Erde.
Auszug aus dem Inhalt: "Umweltverschmutzung, industrielle Landwirtschaft und Raubbau am Ackerboden verursachen chronische Krankheiten. Was ist der Ausweg?"
Wer vom katastrophischen Klimawandel und von der Energiewende redet, der ist entweder uninformiert, hirngewaschen oder ein Betrüger.
Diese Weltrettungspanik kann auch nur jemand verbreiten, der den wahren Gott / Sein Wort nicht kennt!
Neuheiden verursachen Panik!
Wir sollen das Klimagewissen der übrigen Gesellschaft mit Massnahmen, welche uns einschränken, beruhigen.
Der Rat verzichtete aber auf die geforderte ausdrückliche Verankerung der Klimaziele im Landwirtschaftsgesetz – es ging um die Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen. Eine Minderheit wollte eine Bestimmung in das Landwirtschaftsgesetz aufnehmen, nach welcher Massnahmen des Bundes zur Anpassung an den Klimawandel und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen sollen.
Es ist eine Schande für die kommenden Generationen der Bauern.
DAS LEISE STERBEN
Warum wir eine landwirtschaftliche Revolution brauchen , um eine gesunde ZUKUNFT zu haben.
Die oberen 10 cm Humus auf unserer Erde sind für die Menschheit maßgebend für das weiterleben der Kommenden Generationen
Dafür müssen alle sorge Tragen denn wir haben nun mal nur diese eine Erde.