In Frankreich müssen die Jäger vorerst weiterhin Entschädigungen für Ernteeinbussen durch Wildschäden zahlen.
Das Verfassungsgericht wies eine Klage des französischen Jagdverbandes (FNC) zurück, der durch die massgeblichen gesetzlichen Regelungen die Jäger unverhältnismässig stark belastet und den Gleichheitsgrundsatz verletzt sieht.
Gemäss den derzeitigen Regelungen werden die Wildschäden der Landwirte bei Überschreiten einer bestimmten Schwelle von den Jagdverbänden der Départements nach einer Tabelle kompensiert. Nach Einschätzung der Richter ist der Ausgleich für die Wildschäden direkt mit der durch die Jagdverbände übernommenen Ausarbeitung der Jagd- und Managementpläne für das Wild verbunden und daher gerechtfertigt.
Der Jagdverband kündigte an, weiter an einer Überarbeitung der Regelungen zu arbeiten. Das vor mehr als 50 Jahren konzipierte System sei wirtschaftlich nicht mehr tragbar. Angesichts der „Explosion“ der Wildschweinbestände könnten die Jäger nicht mehr allein für die Schäden an den landwirtschaftliche Kulturen aufkommen.
Im Jahr 2019 wurden in Frankreich Medienberichten zufolge für die Entschädigung von Wildschäden insgesamt 79.87 Mio. Franken (77,3 Mio. Euro) bereitgestellt. Rund 47.53 Mio. Franken (46 Mio. Euro) wurden an die Landwirte ausgeschüttet und gut 25.83 Mio. Franken (25 Mio. Euro) für Verwaltungsausgaben aufgewendet, der Rest für Präventionsmassnahmen ausgegeben.