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Jagdgesetz: Bundesrat Rösti in Kritik

Die «Aargauer Zeitung» geht mit Umweltminister Albert Rösti (SVP) hart ins Gericht. Er wolle neue Verordnungen zum Jagdgesetz ohne Vernehmlassung durchpeitschen. Verbände für und gegen den Wolf stören sich an einem solchen undemokratischen Vorgehen, so die Zeitung. 

Am 16. Dezember 2022 hat das Parlament die Revision des Jagdgesetzes angenommen. Am 9. November 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ( Jagdverordnung, JSV, SR 922.01) eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 23. Februar 2023. Bis zum Abschluss der Vernehmlassung sind 97 Stellungnahmen eingegangen. Auch grosse Verbände, wie WWF, BirdLife, Wolf Schweiz und Pro Natura haben dazu Stellung bezogen.

Verbände sind ungeduldig

Gemäss dem Bericht der «Aargauer Zeitung» hätten die oben erwähnten vier Verbände am 5. Juli 2023 einen Brief an Umweltminister Albert Rösti geschrieben. Sie würden darin ihre Ungeduld ausdrücken. Das Schreiben beginne mit dem Vorwurf, dass «bisher die Vernehmlassung zur entsprechenden Anpassung der Verordnung noch nicht gestartet» sei. Dabei müsse das Ziel sein, dass die revidierte Wolf-Verordnung noch vor der nächsten Alpsaison in Kraft treten könne.

Um die traditionelle Alpwirtschaft zu unterstützen, hatte der Bund zudem anfangs April zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 4 Millionen Franken für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. Diese Mittel sind mittlerweile aufgebraucht. Auch dazu haben sich die vier erwähnten Verbände in ihrem Brief an Rösti geäussert. Es sei entscheidend, dass die Bauern genügend Mittel zum Schutz zur Verfügung hätten, heisst es dort. Eine Antwort sei noch ausstehend.

Revidierte Jagdverordnung als Zwischenlösung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 mit der Teilrevision der Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen erleichtert. Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt. Die revidierte Jagdverordnung ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft.

Mit dieser Übergangslösung ist neu der Abschuss von Einzelwölfen (nicht zu einem Rudel gehörende Tiere) auch innerhalb von Rudelterritorien möglich. Für Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, hat der Bundesrat die für den Abschuss massgebende Schadenschwelle von 10 auf 6 Nutztierrisse gesenkt.

Zudem können neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht. Auch kann ein Wolf aus Notwehr abgeschossen werden, wenn Leib und Leben von Menschen bedroht sind.

Ungenannte Quellen erheben Vorwürfe gegen Rösti

Der Widerstand gegen diese Bestimmungen hielt sich in Grenzen. Auch, weil sie als Notlösung angekündigt wurden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt, schreibt die «Aargauer Zeitung». Es sei angenommen worden, dass die Diskussion dann im Rahmen einer weiteren Vernehmlassung zu den Verordnungen geführt würde. Recherchen der «Aargauer Zeitung» zeigen nun, dass es allenfalls gar nicht so weit kommen wird.

Zwei Quellen sagen unabhängig voneinander, dass Bundesrat Rösti kommenden Winter die Wolf-Verordnung einführen will, ohne die Meinung der Interessenvertretungen erneut einzuholen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat auf eine Anfrage der «Aargauer Zeitung» bisher keine Stellung bezogen.

Verbände fühlen sich übergangen

Sarah Wehrli von Pro Natura bringt kein Verständnis für dieses Vorgehen auf. Eine Stellungnahme der unterschiedlichen Interessensgruppen einzuholen sei zwingend, sagt Wehrli, die bei Pro Natura für das Dossier Beutegreifer zuständig ist, zur Zeitung. Würden die verschiedenen Sichtweisen nicht mit einbezogen, könne es auch sein, dass gewisse Detailfragen ungeklärt blieben und diese dann mittels Beschwerden geklärt werden müssten, befürchtet Wehrli.

Auch Georges Schnydrig, Co-Präsident des Vereins Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren, sieht das Vorgehen des BAFU kritisch. Schnydrig hat das Heu sonst eigentlich auf einer ganz anderen Bühne als der Umweltschutzverband Pro Natura. Hier aber stimmt er Wehrli zu. «Es ist heikel, auf die Stellungnahmen der Betroffenen zu verzichten. Entsprechend würden wir uns eine Beschwerde vorbehalten», sagt Schnydrig zur «Aargauer Zeitung».

Schnydrig fordert eine deutlich härtere Gangart gegen den Wolf. Für die neue Verordnung sähe er Folgendes vor: eine Nulltoleranz für Grossraubtiere im Siedlungsgebiet, den Verteidigungsabschuss bei unmittelbaren Wolfsangriffen und Vorranggebiete für die Weidetierhaltung.

Kommentare (1)

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  • Rietberger | 18.09.2023
    Was Bundesrat Rösti vorhat, ist nicht akzeptabel und entspricht wohl kaum einer demokrativen Schweiz. Wir sind hier nicht im Wilden Westen, oder in einer Diktatur, wo einer alleine entscheiden kann, wie es ihm gerade passt. Ich frage mich schon immer mehr, was wir für eine Demokratie haben, wo Entscheidungen einfach von Bundesräten alleine getroffen werden (letztes Bsp. CS)

    Es wird über den Wolf diskutiert, aber wieviele Tiere beim Transport kläglich verenden, das ist einkalkuliert und gibt keinen Grund zur Disskussion - sind ja nur Nutztiere. Oder wieviele Tiere jährlich in den Bergen verenden, weil nicht richtig geschaut wird, weil man verletzte Tiere nicht findet usw. auch darüber wird nicht gesprochen. Aber wenn der Wolf jagd, dann wird ein riesen Brimborium darum gemacht und irgendwelche Schnellschüsse vom Bundesrat entschieden.

    Es gibt soviele Länder, die im Einklang mit dem Wolf leben und nur wir haben keine Akzeptanz dem Tier und der Natur gegenüber. Wir sollten über unser Verhalten nachdenken und uns dezimieren, anstelle des Wolfes. Denn wir sind zuviel auf diesem Planeten und nicht der Wolf oder andere Tiere. Wir breiten uns aus, nehmen allen den Lebensraum, zerstören und haben dann noch den Anspruch, dass uns alles gehört.
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