Die Kantone bräuchten mehr Handlungsspielraum, um den Herdenschutz wirksam umzusetzen, schreibt der Schweizerische Bauernverband.
Miriam Kunz
Der Landwirtschaftliche Klub des Parlaments zog eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des revidierten Jagdgesetzes. Im Zentrum stand die rasche Ausbreitung des Wolfs in der Schweiz und ganz Europa. Die jährliche Wachstumsrate der Wolfspopulation in der Schweiz lag in den letzten Jahren bei über 50 Prozent, heisst es in einer Mitteilung des Schweizer Bauernverbandes (SBV).
Der Bestand entwickelt sich folglich trotz Regulierungen exponentiell. Gemäss KORA-Monitoring lebten 2024 mehr als 300 Tiere in der Schweiz und mehr als 55'000 Wölfe in Europa. Vom Aussterben sei der Wolf also nicht mehr bedroht. In immer mehr Regionen kommt es zu Angriffen auf Nutztiere, was die Tierhaltenden unter grossen Druck setzt. Eine Überwachung rund um die Uhr sei nicht machbar, heisst es. Dazu komme das grosse Tierleid bei den gerissenen Tieren.
«Bedingungen für Abschuss immer noch zu restriktiv»
Schadstiftende Wölfe müssen rasch eliminiert und die Bestände reguliert werden können, so der SBV. Auf der Grundlage des neuen Rechts haben die Kantone die Kompetenz erhalten, einzugreifen. Entsprechend gab es zahlreiche Anträge für Regulierungen, darunter auch mehrere zur proaktiven Regulierung, die im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Januar erlaubt ist.
Das Verfahren zur Erteilung der Abschussbewilligung ist zwar optimiert, aber es bleibt oft langwierig. Zudem zeigen die Erfahrungen, dass die Bedingungen für einen Abschuss immer noch zu restriktiv sind. Die reaktive Regulierung aufgrund von Rudelangriffen ausserhalb der Sömmerung werde ebenso wenig berücksichtigt wie solche, die vor dem 1. Juni stattfinden. «In der Praxis bedeutet dies, dass die Regulierung von Rudeltieren von Februar bis August praktisch unmöglich ist», schreibt der SBV.
SBV unterstützt zwei «Anti-Wolf»-Motionen
Darüber hinaus verbietet die aktuelle Gesetzgebung das Erlegen geschützter Tiere wie Wölfe in Jagdbanngebieten, während ungeschützte Tiere wie Hirsche durchaus entnommen werden können. «Bei 150'000 ha Jagdbanngebieten, die sich grösstenteils in Sömmerungsgebieten befinden, ist dies problematisch», warnt der SBV.
Der Schweizer Bauernverband fordert deshalb den Ständerat auf, am 25. September die beiden Motionen 25.3715 «Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebiete ermöglichen» und 25.3549 «Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!» zu unterstützen.
Weiter gilt es, die in der Jagdverordnung beschriebenen Grundsätze des Herdenschutzes zu präzisieren und zu vereinfachen. «Wenn dies nicht geschieht, dann wird es künftig die Sömmerung von Nutztieren in verschiedenen Alpregionen nicht mehr möglich sein», so der SBV in seiner Mitteilung.
«Bedingungen für Abschuss immer noch zu restriktiv»
Schadstiftende Wölfe müssen rasch eliminiert und die Bestände reguliert werden können, so der SBV.
So steht es in der Forderung des sbv.
Der Wolf war nie durch das (natürliche) Aussterben bedroht. Nur vor der menschlichen Ausrottung.
Das ist keine Haarspalterei, sondern eine Tatsache, der Rechnung getragen werden muss.
Denn das geschah schon einmal.
Wenn tatsächlich Herdenschutz praktiziert werden würde, gäbe es kaum bis keine Risse mehr durch Spitzenprädatoren, die bloß 2 % der Ausnutzvicher töten die sowieso anderweitig ums Leben kommen würden.
Die restlichen 98 % lassen sbv, Landwirtschaft und Politik gerne beiseite. Doppelmoral auch hier.
Das Wildtierleid, das Leid der Wölfe und Luchse, ist offensichtlich nicht mal eine kleine Bemerkung wert.
Wertlos sind jene Menschen, die noch nicht den Wert erkannt haben, nicht möchten (sbv, rösti etc.), den die Natur mit ihren Spitzenprädatoren uns buchstäblich in die Hände legt.
Das perfide an der ganzen Hetze und Situation, ist die Vorgehensweise, die keine Koexistenz möchte, bloß die erneute Wiederausrottung der beiden Spitzenprädatoren.
dass ein sehr grosser Teil nur Probleme gibt weil der Herdenschutz nicht ausreichend ist