Das revidierte Jagdgesetz könnte bei der Volksabstimmung vom 27. September durchkommen. Das zeigt die erste Welle der SRG-SSR-Trendbefragung mit einem Ja-Anteil von über 50 Prozent. Die SRG-Umfrage zeigt damit ein deutlich anderes Bild als jene der TX-Medien.
45 Prozent der befragten Stimmberechtigten wollten abstimmen. Beim geänderten Jagdgesetz ist die Ja-Seite mit 54 Prozent neun Wochen vor dem Urnengang klar im Vorteil, wie die am Freitag veröffentlichte Umfrage zeigt. 45 Prozent wollten ein Nein einlegen.
SRG: 54 Prozent Ja
Zehn Prozent sind sich noch nicht schlüssig. Der Ja-Anteil legte seit einer ersten Befragung im März leicht zu. Die für den 17. Mai geplante Abstimmung über die Vorlage wurde Coronavirus-bedingt abgesagt. Die Meinungsbildung ist trotz medialer Debatten noch tief bis mittel.
Zwar lehnen SP- und Grünen-Wählerschaft die Vorlage ab, ein Drittel von ihnen will aber zustimmen. Die Bürgerlichen stehen geschlossen hinter ihren Parteien. Sämtliche Bevölkerungsgruppen und auch die Sprachregionen stehen im Ja-Lager. Ein Stadt-Land-Graben ist ansatzweise erkennbar: Auf dem Land ist die Zustimmung breiter. Bei den Frauen beträgt der Ja-Anteil lediglich 51 Prozent, während er bei den Männern bei 58 Prozent liegt.
Die erste Welle der SRG-SSR-Trendbefragung führte das Forschungsinstitut gfs.bern zwischen dem 3. und dem 17. August durch. Befragt wurden 29'540 Stimmberechtigte. Der statistische Fehlerbereich beträgt 2,9 Prozentpunkte. Ein Wert von 50 Prozent kann damit zwischen 47,1 und 52,9 Prozent liegen.
Tamedia: 53 Prozent Nein
Während die SRG-Umfrage ein Ja zum Jagdgesetz prognostiziert, zeigt die Umfrage der TX-Medien (Tagi, Berner Zeitung, 20 Minuten, Der Bund) ein anderes Bild. Dort sprechen sich derzeit 53 Prozent gegen und nur 37 Prozent für das revidierte Gesetz aus. Es gibt aber einen hohen Anteil an Befragten, der sich noch nicht festgelegt hat. Die Vorlage findet gemäss TX-Umfrage nur bei Anhängern der CVP und der SVP eine Mehrheit. Das Ja auf dem Land fällt zwar deutlicher aus - aber mit 43 Prozent findet das Gesetz auch dort keine Mehrheit.
Tamedia und «20 Minuten» befragten am 10. und 11. August 2020 insgesamt 17'255 Personen aus der Deutschschweiz, 5994 Personen aus der französischsprachigen Schweiz und 1043 aus dem Tessin. Der Stichproben-Fehlerbereich lag bei 1,0 Prozentpunkten für Schätzungen basierend auf der gesamten Stichprobe.
Das revidierte Gesetz erlaubt den Kantonen unter bestimmten Bedingungen, Wolfsrudel vorausschauend zu regulieren. Damit hat das Parlament auf die wachsende Zahl von Wölfen reagiert. Der Wolf bleibt aber auch mit dem revidierten Jagdgesetz eine geschützte Tierart und darf nicht gejagt werden. Die Rudel bleiben erhalten.
Nicht zulässig wäre gemäss Bundesrat beispielsweise der Wolfsabschuss, wenn sich die Rudel fernab von Siedlungen oder Schafherden aufhalten. Generell müssten die Kantone gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich seien. Dabei müssten sie die Verhältnismässigkeit wahren. Weiter sind die Kantone in Gebieten mit Wolfsrudeln verpflichtet, die Bauern über Massnahmen zum Schutz von Herden informieren. Ziel der Regulierung sei es, dass die Rudel ihre natürliche Scheu behalten und Siedlungen fernbleiben.