Die Kantone sollen die Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen, und die Prüfungsinhalte sollen harmonisiert werden. Die Umweltkommission des Ständerates (UREK) ist bei den Beratungen zur Revision des Jagdgesetzes in diesem Punkt dem Bundesrat gefolgt.
Der Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilte. Die Minderheit möchte beim geltenden Recht bleiben.
Die Kommission unterstützt auch die vorgesehene neue Regelung, dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten vorübergehend verkürzen dürfen, ohne dafür die Zustimmung des Bundes einholen zu müssen. Hingegen hat sie einstimmig beschlossen, mehrere Wildentenarten von der Jagd auszunehmen und unter Schutz zu stellen.
Über andere Punkte hat die Kommission noch nicht entschieden. Mit der Revision des Jagdgesetzes soll der Schutz von Wölfen und weiteren Tieren gelockert werden.
Die Behörden sollen nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben dürfen.