Der gefrässige Japankäfer befällt in der Schweiz Kulturpflanzen wie Reben, Beerenarten wie Erdbeere, Brombeere, Himbeere oder Heidelbeere, Steinobst, Apfelbäume, Mais und Soja, aber auch Gehölze wie Ahorn, Birke, Buche, Eiche, Linde, Pappel und Weide.
Mauro Jermini
Der Japankäfer stellt eine grosse Gefahr für die Landwirtschaft dar. Aufgrund der Funde im vergangenen Jahr wurde das Fallennetz in Gunzgen verdichtet. Mit insgesamt 22 Lockstofffallen sollen die Käfer möglichst frühzeitig entdeckt werden.
Am 16. Juli 2025 wurden in der Lockstofffalle südlich der Autobahnraststätte Gunzgen Süd die ersten beiden Japankäfer dieses Jahres gefunden. 2024 waren dort fünf Käfer nachgewiesen worden. Aus diesem Grund hatten die Behörden im Herbst 2024 Nematoden (Fadenwürmer) im Umkreis von 500 Metern um den Standort der Lockstofffalle ausgebracht. «Dies zur Bekämpfung der Larven des Japankäfers und der Tilgung einer allfälligen Population», schreibt der Kanton Solothurn in einer Mitteilung.
Aufgrund des jüngsten Fundes hat der Kanton eine Pufferzone rund um den Fundort in Gunzgen ausgeschieden. Auf Flächen in den Gemeinden Aarburg, Oftringen, Rothrist, Strengelbach, Vordemwald und Murgenthal ist das Herausführen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege, das nicht von landwirtschaftlich genutzten Flächen stammt, bis und mit 30. September 2025 verboten.
Schäden
Der Japankäfer richtet als Larve wie auch als adultes Insekt Schaden an. Die Larve befindet sich als Engerling im Boden von feuchten Grünflächen und frisst deren Wurzeln ab, so dass die Gräser absterben. Deshalb sind Fussball- oder Golfplätze beliebte Eiablageflächen für den Käfer, da diese oft intensiv bewässert werden. Die adulten Insekten verlassen die Grünflächen und können über 400 verschiedene Pflanzenarten befallen. Dazu gehören unter anderem Reben, Äpfel, Steinobst, Beeren aber auch Gemüse, Mais und Wildpflanzen wie Ahorn und Linden. Die adulten Käfer hinterlassen an den Blättern den typischen Skelettfrass. Nebst den Blättern kann der Japankäfer auch die Früchte oder Blüten der Pflanzen befallen. Das Schadenspotenzial in der Schweiz wird auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. «Er ist eine grosse Gefahr für die Landwirtschaft, den produzierenden Gartenbau und die Umwelt», warnt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).
Landwirtschaftlichen Betrieben ist das Herausführen von Pflanzenmaterial aus allen Teilen der Pufferzone, die landwirtschaftliche Nutzflächen sind, ebenfalls bis und mit 30. September 2025 untersagt. Davon ausgenommen ist getrocknetes (z. B. Heu) oder siliertes Pflanzenmaterial von landwirtschaftlicher Nutzfläche. «Frisches Pflanzenmaterial, das von landwirtschaftlicher Nutzfläche stammt, darf nur aus der Pufferzone herausgeführt werden, wenn es auf maximal 5 cm fein gehäckselt wurde», schreibt der Kanton.
Wie erkennen ich den Käfer?
Der ausgewachsene Japankäfer ist so gross wie ein Fünfrappenstück. Seine Flugzeit geht von Juni bis Anfang September. Es besteht damit die Gefahr, dass sich der Japankäfer in anderen Regionen ausbreitet, wenn er bei der Ferienrückkehr aus den befallenen Gebieten in der Schweiz oder in Norditalien unbemerkt per Zug oder Auto eingeschleppt wird.
An was sich der Japankäfer erkennen lässt.
LANAT
Der Japankäfer hat auf dem hintersten Körpersegment auf beiden Seiten fünf und am Hinterleib nochmals zwei weitere weisse Haarbüschel, die sich von Auge gut erkennen lassen. Die Flügeldecken des Japankäfers sind kupferfarbig. Die Körperlänge beträgt rund einen Zentimeter. Die Flugzeit des Japankäfers dauert in der Regel von Juni bis September.
Bei Verdacht eines Japankäfers bitte so rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons kontaktieren.
BLW