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Japankäfer erkennen und melden

Die Flugzeit eines der schlimmsten Schädlinge in der Schweiz beginnt im Juni. Das heisst: Augen auf. Die Flugzeit dauert von Juni bis September mit dem Hauptflug im Juli.

Der Japankäfer zählt zu den Quarantäneorganismen, von denen die grössten Schäden zu erwarten sind und deren Bekämpfung am dringendsten ist. Betroffen ist auch die Landwirtschaft, denn der Schädling ernährt sich von über 400 Wirtspflanzen. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück.

Wurzelfrass

Die Larven des Käfers schädigen Wiesen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben. Die adulten Käfer können Schäden verursachen, indem sie Blätter, Früchte und Blüten fressen. Jetzt müssen die Vorsichtsmassnahmen greifen, denn im Juni beginnen die adulten Käfer zu erscheinen und sich zu paaren. Die Flugzeit dauert von Juni bis September mit dem Hauptflug im Juli.

Die Weibchen legen ihre Eier in den Boden, wo sich die Larven zwischen Juli und Mai des Folgejahres entwickeln. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat deshalb ein Merkblatt zum weiteren Vorgehen veröffentlicht. Vieles wurde schon versucht, um den Befall einzudämmen. Trotz starker Bemühungen, den Käfer auszurotten, mussten die Befallszonen vom Tessin auf die Kantone Wallis und Graubünden ausgeweitet werden.

Seitdem wurden in verschiedenen Kantonen, so Zürich und Schwyz, immer wieder einzelne Käfer gefunden und auch in Kantonen nördlich der Alpen entsprechende Bekämpfungsmassnahmen angeordnet. Dabei wird ein abgegrenztes Gebiet ausgeschieden mit einem Befallsherd von 1 Kilometer und einer Pufferzone von mindestens 5 Kilometer Radius.

Wie erkenne ich den Japankäfer

Der ausgewachsene Japankäfer ist so gross wie ein Fünfrappenstück. Seine Flugzeit geht von Juni bis Anfang September. Der Japankäfer kann leicht mit heimischen Arten wie dem Junikäfer und dem Gartenlaubkäfer verwechselt werden. Deshalb ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen.

Erkennungsmerkmale

  • Ausgewachsene Käfer sind 10‒12 mm lang und haben einen grün-metallisch schimmernden Körper mit kupferfarbenen Flügeldecken, die den Hinterleib nicht vollständig bedecken.
  • An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf weisse Haarbüschel zu erkennen. Zwei weitere breitere Haarbüschel befinden sich zuhinterst am Hinterleib.
  • Eier, Larven und Puppen leben im Boden und sind daher schwieriger zu sichten.

Vorgehen bei Verdacht

  • Käfer einfangen und nicht wieder freilassen. Prüfen, ob die weissen Haarbüschel auf beiden Seiten des Hinterleibs vorhanden sind.
  • Foto von Käfer machen, genauen Standort notieren und allenfalls den Namen der Pflanze, auf der er gesichtet wurde, aufschreiben. Käfer anschliessend einfrieren.
  • So rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst des entsprechenden Kantons informieren.

-> Hier findet Ihr weitere Informationen zum Japankäfer. 

Transportstopp

In beiden Zonen müssen Massnahmen eingehalten werden, um eine Weiterverbreitung des Käfers zu verhindern. So wird zum Beispiel der Transport von Pflanzen mit Wurzeln in Erde verboten. Und pflanzlicher Kompost darf die Zonen nur verlassen, wenn er aus Anlagen stammt, die mit temperaturkontrollierten Fermentationsboxen und Endkompost-Siebanlagen ausgerüstet sind.

Das betrifft auch die Feldrandkompostierung. Vom Verbot des Transports von Grüngut nicht betroffen ist Grünmaterial, das zu Silage verarbeitet wird.

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