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Japankäfer: Pufferzonen in drei Kantonen

Um die fortschreitende Ausbreitung des schädlichen Japankäfers einzudämmen, hat das Bundesamt für Landwirtschaft Befall- und Pufferzonen in den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden erlassen. In diesen Zonen gelten gewisse Einschränkungen und Vorgaben für die Landwirtschaft und im Gartenbau.

sda/blu |

Die Verbreitung des Japankäfer sei in Teilen der Kantone Tessin und Wallis so weit fortgeschritten, dass eine Ausrottung nicht mehr möglich sei, teilte das Bundesamt für Landwirtschaft am Freitag im Bundesblatt mit. Das rechtfertige die Ausscheidung von Befallzonen in den beiden Kantonen. Rund um die Befallzonen wurden zudem Pufferzonen definiert. Diese gibt es auch im Kanton Graubünden.

Ausfuhr von Pflanzenmaterial verboten

Pflanzliches Kompostmaterial darf nur innerhalb der Zonen verwendet werden. Vom 1. Juni bis 30. September ist zudem die Ausfuhr von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege verboten. Das Ausführen von lebenden Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Kultursubstrat ist nur unter bestimmten Vorgaben erlaubt.

Einschränkungen gelten auch für Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung in einer der Zonen eingesetzt werden. Sie dürfen die Zone nur verlassen, wenn sie von Erde und Pfanzenrückständen gereinigt wurden.

Hohes Schadenspotenzial

Im Tessin ist von der Regelung ein Grossteil des Kantons betroffen, samt Lugano, Locarno, Bellinzona und Chiasso. Im Kanton Wallis liegen etwa ein Dutzend Gemeinden im Raum Brig in einer der Zonen. In Graubünden schliesslich wurde über 10 Gemeinden im südlichen Misox eine Pufferzone verhängt.

Der Japankäfer richtet als Larve wie auch als adultes Insekt Schaden an. Die Larve befindet sich als Engerling im Boden von feuchten Grünflächen und frisst deren Wurzeln ab, so dass die Gräser absterben. Deshalb sind Fussball- oder Golfplätze beliebte Eiablageflächen für den Käfer, da diese oft intensiv bewässert werden. Die adulten Insekten verlassen die Grünflächen und können über 400 verschiedene Pflanzenarten befallen. Dazu gehören unter anderem Reben, Äpfel, Steinobst, Beeren aber auch Gemüse, Mais und Wildpflanzen wie Ahorn und Linden.

Die adulten Käfer hinterlassen an den Blättern den typischen Skelettfrass. Nebst den Blättern kann der Japankäfer auch die Früchte oder Blüten der Pflanzen befallen. Das Schadenspotenzial in der Schweiz wird auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. «Er ist eine grosse Gefahr für die Landwirtschaft, den produzierenden Gartenbau und die Umwelt», warnt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).

Wie erkenne ich den Käfer?

Der ausgewachsene Japankäfer ist so gross wie ein Fünfrappenstück. Seine Flugzeit geht von Juni bis Anfang September. Es besteht damit die Gefahr, dass sich der Japankäfer in anderen Regionen ausbreitet, wenn er bei der Ferienrückkehr aus den befallenen Gebieten in der Schweiz oder in Norditalien unbemerkt per Zug oder Auto eingeschleppt wird.

Der Japankäfer hat auf dem hintersten Körpersegment auf beiden Seiten fünf und am Hinterleib nochmals zwei weitere weisse Haarbüschel, die sich von Auge gut erkennen lassen. Die Flügeldecken des Japankäfers sind kupferfarbig. Die Körperlänge beträgt rund einen Zentimeter. Die Flugzeit des Japankäfers dauert in der Regel von Juni bis September.

-> Ausführliche Infos zum Japankäfer

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