Von den 14 Transporten, die beanstandet wurden, betrafen 10 die unzureichenden Platzverhältnisse. Zweimal fehlte das hintere Absperrgitter und in zwei Fällen flossen Fäkalien auf die Strasse, wie es in einer Mitteilung der Kantonspolizei Thurgau heisst.
Verletzte Tiere nur mit Vorsichtsmassnahmen transportieren
Dem «St.Galler Tagblatt» sagte die Polizei ergänzend, dass die kontrollierten Transporte nicht nur von Bauern selbst durchgeführt wurden, sondern auch von externen Firmen. Bei allen Fahrzeugen handelte aber um Schweizer Transportvehikel, die alle einen Schlachthof ansteuerten. Als Tiertransporte gelten dabei sämtliche Fahrzeugarten, also Lastwagen, Lieferwagen, Anhänger und Traktoren mit landwirtschaftlichen Anhängern.
Thomas Walliser Keel von der Medienstelle des Kantons erklärt dem «St.Galler Tagblatt», dass es sich je nach den Umständen durchaus um Tierquälerei handeln kann, beispielsweise wenn man verletzte Tiere transportiert, ohne besondere Vorsichtsmassnahmen zu treffen.
Laut Veterinäramt käme es bei Tiertransporten zu Stress für die Tiere, wenn sie unter aussergewöhnlichen Umständen passieren: «Wenn die Situation ungewohnt ist, der Transport übermässig lange dauert, in ungeeigneten Transportmitteln erfolgt oder die Tiere während des Transports übermässigem Lärm und sonstigen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind», so das Veterinäramt.
«Tiere sind stressfrei, wenn sie korrekt transportiert werden»
Renato Werndli, Allgemeinmediziner aus Eichberg SG und Tierschützer, weist deutlich darauf hin, dass auch korrekte Tiertransporte für alle Tiere eine Belastung seien. Das sieht aber Jürg Fatzer anders: «Wenn nach den Bestimmungen transportiert wird, ist dies grösstenteils stressfrei für die Tiere», sagt der Geschäftsführer des Verbands Thurgauer Landwirtschaft.
Wenn etwa Jungtiere von einer Weide zur anderen transportiert würden, könne es sein, dass sie selbstständig in den Anhänger gehen. Die Tiere wissen, dass die neue Weide wieder frisches Futter biete, führt Fatzer weiter aus. Fatzer relativiert auch die relativ hohe Anzahl an Beanstandungen. Diese sage noch nichts darüber aus, wie schwerwiegend die Mängel seien, so Fatzer. Der Grossteil der Mängel betraf die Platzverhältnisse. Fatzer erklärt dem «St.Galler Tagblatt», dass es bereits bei minimsten Unterschreitungen zum Verstoss kommt.
Anforderungen und Vorschriften zu Tiertransporten
Die Vorschriften für Tiertransporte sind im Kapitel 7 der Tierschutzverordnung (TSchV) geregelt.