Das jurassische Kantonsparlament verlangt den sofortigen Verzicht auf Geothermie. Es hat am Mittwoch eine entsprechende Motion knapp gutgeheissen. Bindend ist das Votum für die Kantonsregierung jedoch nicht.
Entscheidungsbefugt ist in diesem Bereich ausschliesslich die Exekutive. Sie kann sich dabei auf einen Entscheid des Bundesgerichts stützen. Die Lausanner Richter hatten eine Beschwerde gegen eine Geothermie-Tiefenbohrung in der Gemeinde Haut-Sorne abgewiesen JU.
Allerdings illustriert die Zustimmung zur Geothermie-Verzichtsmotion die Befürchtungen eines namhaften Teils der Bevölkerung. 4200 Personen hatten eine entsprechende Petition unterschrieben, die vom jurassischen Verfassungsgericht jedoch für ungültig erklärt worden war. Die Risiken dieser Art der Energiegewinnung sind für die Gegner zu gross. Sie befürchten namentlich, dass dadurch Erdbeben ausgelöst werden könnten.
Der Kanton Jura dürfe nicht Versuchskaninchen spielen. 30 Kantonsparlamentarier stimmten deshalb für die Motion, 25 dagegen, 4 enthielten sich. Das Projekt in Haut-Sorne ist momentan auf Eis gelegt. Die Verantwortlichen wollen zuerst abwarten, was die Analysen eines Erdbebens in Südkorea ergeben. Dieses könnte von einer Geothermie-Tiefenbohrung ausgelöst worden sein.
Im Kanton St. Gallen war im Mai 2014 ein Geothermie-Projekt gestoppt worden. Die Region Basel wurde am 8. Dezember 2006 von einem deutlich spürbaren Erdbeben der Stärke 3,4 erschüttert. Dies bedeutete das Ende des dortigen Geothermieversuchs. Fachleute waren von der Stärke der Stösse überrascht, und die Bevölkerung sah sich zu wenig auf diese Möglichkeit vorbereitet.
In Satigny im Kanton Genf dagegen laufen seit November 2017 erste Explorationsbohrungen für Geothermie. Genf will die Geothermie in mittleren Tiefen zwischen 500 und 1500 Metern in den kommenden Jahren vorantreiben