Am 28. November entscheidet die Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)».
Eine Übersicht mit den wichtigsten Fakten:
AUSGANGSLAGE
Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien, den sogenannten Parteienproporz. Vorbereitet werden die Wahlen von der parlamentarischen Gerichtskommission.
Das Parlament ist daran, das Wahlverfahren – unabhängig von der Justizinitiative – leicht anzupassen. Nach dem Willen der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) soll die Gerichtskommission zur Begleitung ihrer Auswahlverfahren künftig einen Fachbeirat einsetzen und beiziehen können. Die Schwesterkommission des Nationalrats muss dieser parlamentarischen Initiative noch zustimmen, bevor es weitergehen könnte.
DAS WILL DIE VORLAGE
Die Justizinitiative setzt auf grundlegend neue Pfeiler: Bundesrichter sollen künftig per Los bestimmt werden und bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Amt bleiben. Nur bei schweren Verletzungen der Amtspflicht oder Krankheit soll es ein Abberufungsrecht durch die Vereinigte Bundesversammlung geben.
Die Auswahl der Kandidierenden soll durch eine noch zu gründende neue Fachkommission erfolgen und nicht wie heute durch die Gerichtskommission. Wie genau das solches Losverfahren aussehen könnte, lässt der Initiativtext offen. Es heisst einzig, dass die Amtssprachen angemessen vertreten sein müssen.
DIE BEFÜRWORTER
Die Justizinitiative wurde Mitte 2019 mit 130›100 gültigen Unterschriften eingereicht. Kopf hinter dem Volksbegehren ist der Zuger Unternehmer Adrian Gasser.
Die Initianten argumentieren, dass es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung gebe, weil Richterinnen und Richter den Parteien für das Bundesrichteramt Geld geben müssen. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative. Das soll sich mit dem Losverfahren ändern. Mit der Abschaffung der Wiederwahl wollen die Initianten zusätzlich verhindern, dass das Parlament durch Abwahl-Drohungen politischen Druck auf die Justiz ausüben kann.
DIE GEGNER
Die Initiative hat einen schweren Stand: Der Nationalrat empfiehlt sie mit 191 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen, der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen zur Ablehnung. Laut den Parlamentsfraktionen hat sich das bestehende System bewährt. Die Wahl durch das Parlament verschaffe dem ganzen Verfahren demokratische Legitimität.
Würden Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig per Los bestimmt, wäre das laut den Gegnern schädlich für die Demokratie. Gewählt würden nicht die fähigsten Personen, sondern die mit dem meisten Glück. Kleinere Justierungen am Wahlsystem seien auch unter dem geltenden Recht möglich.


